Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherung während der Reha

Während des Bezuges von Übergangsgeld bleiben Sie sozialversichert. Die Beiträge werden, mit Ausnahme des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung, von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. Dadurch behalten Sie Ihren bisher bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung.

Während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind Sie für den Fall, dass sich im Zusammenhang mit der Behandlung ein Unfall ereignen sollte, versichert. Der Versicherungsschutz schließt den Weg zur Rehabilitationseinrichtung und zurück ein. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ebenfalls Ihr Rentenversicherungsträger.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen während einer Rehabilitationsleistung, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon. Darüber hinaus können Sie sich auch an unsere Ansprechstellen für Reha und Teilhabe wenden.

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