Deutsche Rentenversicherung

Unsere Leistungen für Frauen

Idealerweise setzen sich Frauen schon beim Einstieg in die Berufstätigkeit mit ihrer Rente auseinander. Grundsätzlich ist es jedoch nie zu spät, noch etwas zu tun. Bis zum regluären Renteneintritt bleiben selbst Anfang-Fünfzigjährigen immerhin noch fast zwei Jahrzehnte. Allerdings sollten die nächsten Schritte dann wohl überlegt sein. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Frauen in allen Altersklassen bei der Planung ihrer finanziellen Zukunft.

Status Quo und Handlungsbedarf ermitteln

  • Klären Sie die Fakten.
  • Klären Sie Ihren Bedarf fürs Alter.
  • Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand und überlassen Sie diese nicht Ihrem Partner oder Finanzberatenden.
  • Machen Sie Pläne und setzen Sie diese zeitnah um.

Das bedeutet: Führen Sie eine Kontenklärung durch!

Kontenklären - alles auf dem aktuellen Stand?

Sie sollten Ihr Versicherungskonto bei der DRV Baden-Württemberg durchgehen und abklären, ob alle Beitragszeiten, Kindererziehungs- oder Pföegezeiten sowie weitere Anrechnungszeiten korrekt sind. Denn: Jeder Monat zählt! Als DRV Baden-Württemberg helfen wir Ihnen dabei. mehr dazu

Schon gewusst?

Die Renteninformation - wo finden Sie was?

Nicht erst am Ende Ihres Berufslebens werden Sie sich fragen: Wie hoch wird eigentlich meine Rente sein? Sie zahlen Monat für Monat Beiträge an uns, Ihre Rentenversicherung, und wir zeigen Ihnen mit der Renteninformation, was daraus wird. mehr dazu

Kindererziehungszeiten - ein Plus für die Rente.

Für Zeiten der Kindererziehung bekommen Sie von der Rentenversicherung bis zu drei Entgeltpunkte (Rentenpunkte) auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Das ist so viel, wie ein Durchschnittsverdiener für drei Jahre Arbeit angerechnet bekommt. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente derzeit ungefähr um 110 Euro pro Monat. mehr dazu

Pflege von Angehörigen - Ihr Einsatz lohnt sich.

Wenn Sie einen angehörigen Menschen pflegen, können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. So honorieren wir Ihr Familienengagement. Sehen Sie sich dazu unser Praxisbeispiel an.

Versorgungsausgleich - faires Teilen bei Scheidung.

Versorgungsanrechte, zum Beispiel Rentenansprüche, die Sie und Ihre ehemaliger Partnerin oder Ihr ehemaliger Partner während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören Ihnen beiden somit zu gleichen Teilen. mehr dazu

Witwenrente - wir sichern Sie ab.

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. mehr dazu

Grundrentenzuschlag - wir überprüfen Ihr Einkommen.

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.Der durchschnittliche Zuschlag zur Rente beträgt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 86 Euro. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet. mehr dazu

Grundsicherung für Bedürftige - wir informieren.

In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr. Wir informieren Sie hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. mehr dazu

Sonstige Anrechnungszeiten - bedenken Sie alles.

Für Ihre spätere Rente können auch Ausbildungszeiten, wie Schule, Berufsausbildung, Lehre oder Studium sowie Übergangszeiten, Neben- oder Ferienjobs, Arbeitslosigkeit und Krankheit angerechnet werden. mehr dazu

Digitale Rentenübersicht - jetzt Ansprüche sichten.

Verschaffen Sie sich mit wenigen Klicks einen Überblick über den Stand Ihrer Altersvorsorge. Ob gesetzlich, betrieblich oder privat - Ihre Ansprüche finden Sie auf einen Blick in der digitalen Rentenübersicht. mehr dazu