Deutsche Rentenversicherung

Praxisbeispiel: Pflege von Angehörigen

Luise Müller ist 52 Jahre alt und arbeitet seit über 20 Jahren bei einer Kommune. Ihr Jahresbruttoeinkommen beträgt 40.000 Euro bei einer 39 Stundenwoche. In der vergangenen Zeit ging es ihre Mutter gesundheitlich nicht mehr so gut. Aus Sorge wird Realität und die Mutter wird mit Pflegegrad 2 pflegebedürftig. Einzelkind Luise Müller steht nun vor der Wahl: Pflegeheim oder selbst pflegen. Sie entscheidet sich für letzteres und reduziert ihre Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden und schränkt ihre Freizeitaktivitäten ein. Doch welche Auswirkungen hat das auf ihre künftige Rente?

Eine Chance auf mehr Rente

Als Pflegeperson ist Luise Müller in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Pflegekasse ihrer Mutter zahlt Pflichtbeiträge auf ihr Rentenkonto, wenn

  • ihre Mutter mindestens den Pflegegrad 2 hat und
  • sie ihre Mutter wöchentlich mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen
  • in häuslicher Umgebung pflegt.

Voraussetzung ist: Luise Müller darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist eine Vorgabe der Pflegeversicherung, damit ausreichend Zeit für die Pflege besteht. Für die Pflege ihrer Mutter erhält Luise Müller ausschließlich Pflegegeld. Durch die Arbeitszeit-Reduzierung erhält sie nur noch ein Jahresbruttoeinkommen von rund 31.000 Euro. So erhält sie einen geringeren Rentenanspruch in den kommenden Jahren. Dafür schreibt ihr aber die Pflegekasse ihrer Mutter 916,65 Euro pro Monat an Rentenbeiträgen für die Pflege gut. Luise Müller hat bei der Rentenversicherung also keine Einbußen zu befürchten.