Deutsche Rentenversicherung

Neue Werte der Rentenversicherung ab 2021

Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent

Datum: 18.12.2020

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro) im Jahr. Nur bis zu dieser Verdienstgrenze müssen Rentenbeiträge bezahlt werden. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.

Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt auch 2021 stabil bei 18,6 Prozent.

Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro wählen. Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monatlich 611,94 Euro. Selbstständige Existenzgründer können den halben Regelbeitrag in Höhe von 305,97 Euro entrichten.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten wird.