Deutsche Rentenversicherung

Gegen Antisemitismus – für Respekt, Toleranz und Menschlichkeit

Aus der eigenen Geschichte heraus im Hier und Jetzt handeln

Datum: 26.01.2024

Heute erinnert der Landtag von Baden-Württemberg mit einer öffentlichen Gedenkstunde im Karlsruher Konzerthaus an die Schicksale badischer Jüdinnen und Juden, die zu Opfern des Nationalsozialismus wurden.

Aus diesem Anlass äußert sich der Erste Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) , Andreas Schwarz, zu den Verstrickungen der damaligen Landesversicherungsanstalten Baden und Württemberg im „Dritten Reich“, die auf Veranlassung der Selbstverwaltung und der Geschäftsführung historisch erforscht und aufgearbeitet wurden.

„Wir wurden uns bewusst, dass die NS-Machtergreifung nicht nur zu personellen Konsequenzen innerhalb der beiden Landesversicherungsanstalten geführt hatte, sondern ihr Verwaltungsapparat von den Nationalsozialisten auch für eine antisemitische Rentenpolitik gegen die Jüdinnen und Juden im Land missbraucht wurde“, erläutert Andreas Schwarz. „Hieraus leitet sich für uns die historische Verantwortung ab, in der Gegenwart Antisemitismus und jeder Form von rassistischer Menschenfeindlichkeit bewusst entgegenzutreten.“

Die Mitarbeitenden stärken, soziale Verantwortung wahrzunehmen
Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt bringt die DRV BW die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von gesellschaftlicher Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt voran. In diesem Rahmen ermöglicht sie beispielsweise ihren Auszubildenden und Studierenden regelmäßig mit dem württembergischen Landesrabbiner a.D. Dr. Joel Berger über das Judentum und jüdisches Leben ins Gespräch zu kommen.

„Es ist wichtig, auch in der beruflichen Gemeinschaft Vorurteilen mit Fakten zu begegnen, Perspektivwechsel zu ermöglichen sowie eine klare und eindeutige Haltung zu einem respektvollen Miteinander vorzuleben“, so Schwarz.

Die LVAen in Zeiten des NS-Regimes
Mit dem sogenannten „Badischen Judenerlass“ vom April 1933 mussten alle jüdischen Beamten entlassen werden. Dieser Erlass hatte empfindliche Auswirkungen auf 15 Prozent der Ärzte, die in den Heilstätten der Rentenversicherung im Dienst standen. Darunter befand sich auch der renommierte Heidelberger Tuberkulose- und Herzforscher Prof. Dr. Albert Fraenkel (1864-1938), der als Koryphäe seines Fachs unter anderem den Schriftsteller Hermann Hesse behandelte. Fraenkel hatte in Kooperation mit der LVA Baden Ende der zwanziger Jahre das damals hochmoderne Tuberkulosekrankenhaus in Rohrbach aufgebaut.

Mit der Etablierung des „Führerprinzips“ - und der damit einhergehenden Entmachtung der Selbstverwaltungsorgane - wurden die LVAen in diesen Jahren Schritt für Schritt in den Dienst der „Volksgemeinschaft“ ganz im Sinne des NS-Regimes gleichgeschaltet. Die somit mögliche antijüdische Rentenpolitik führte zu Beginn des zweiten Weltkrieges zum automatischen Ausschluss sämtlicher Emigranten aus dem Rentensystem. Hierzu zählten sämtliche Jüdinnen und Juden, denen zuvor die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Wenn gleich die Gesamtzahl dieser entzogenen Renten unbekannt ist, so lässt sich durch die Forschung eine Dimension beziffern: Mitte 1939 wurden 149 Personen sämtliche Versorgungsansprüche durch die Sozialversicherung entzogen. Anfang 1940 waren es 11.480 und 1943 bereits über 45.000 Personen.