Deutsche Rentenversicherung

Faktencheck: Versicherungsjahre sind nicht gleich Arbeitsjahre in der Rentenversicherung

Datum: 23.07.2024

Im Zusammenhang mit der Erfüllung von Wartezeiten für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Berechnung von Durchschnittsrenten tauchen sie immer wieder auf: Die Versicherungsjahre. Diese sind im Sinne der Rentenversicherung allerdings nicht gleichzusetzen mit Arbeitsjahren. Einzelne politische Akteure verwenden allerdings in ihrer Argumentation die beiden Begriffe missverständlich. Was Versicherungsjahre bedeuten – ein Überblick.

Zu den Versicherungsjahren zählen neben Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, Beiträge für Minijobs, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträgen wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld oder Sozialleistungen der Agentur für Arbeit) oder Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege und einer Wehr- und Zivildienstpflicht auch beitragsfreie Zeiten. Beitragsfreie Zeiten sind zum Beispiel Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Ausbildungsplatzsuche, Zeiten des Mutterschutzes, längere Krankheitszeiten oder Zeiten einer Arbeitslosigkeit.

Die Versicherungsjahre in der Rentenversicherung sind daher sowohl Jahre, in denen man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, als auch Zeiten, in denen man es aus verschiedenen Gründen nicht konnte. Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, weiß die Rentenversicherung nicht. Dies macht sich aber in der Höhe des Beitrages selbst und bei der späteren Rentenberechnung bemerkbar.

Tatsächlich sind nur die wenigsten Versicherten während ihres ganzen Versicherungslebens durchgehend ohne Unterbrechung in Vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt und haben lückenlos Beiträge gezahlt.

Auch in den jüngsten Wertungen der Bundestagsgruppe BSW, die sich auf die durchschnittlichen Rentenhöhen nach 45 Jahren Arbeit beziehen, kommt es zu einer Verwechslung von Versicherungs- und Arbeitsjahren.

Die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren beträgt bundesweit nach den Berechnungen aus dem Jahr 2023 1.806 Euro. In die Berechnung fließen Beitragszeiten aus Voll- und Teilzeitbeschäftigungen ein. Beitragsfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung der Rente fast immer außen vor, obwohl sie zu den Versicherungsjahren zählen. Ihre Bedeutung begrenzt sich überwiegend auf die Mindestversicherungszeit, die erfüllt sein muss, um eine Rente erhalten zu können.

Zudem hat man sich in Deutschland Anfang der 2000er Jahre in einem breiten gesellschaftlichen Konsens dafür entschieden, die Altersvorsorge auf drei Säulen zu verteilen: die staatliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die freiwillige private Vorsorge. Auch wenn die gesetzliche Rente dabei der mit Abstand bedeutendste Teil der Alterssicherung ist - die Sicherung des Lebensstandards im Alter obliegt dem Gesamtsystem aus allen drei Säulen. Eine isolierte Betrachtung von Ansprüchen allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung reicht daher nicht aus. Hinsichtlich der Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern zeigt der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung, dass Ehepaare in Deutschland ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen in Höhe von 2.907 Euro im Monat haben.

Auch sind Vergleiche mit der Lebenssituation von Rentnerinnen und Rentnern im Nachbarland Österreich nur bedingt möglich. Die höheren Renten dort sind u. a. einer jüngeren Bevölkerung, einem seit über 20 Jahre höheren Beitragssatz und einem höheren staatlichen Anteil bei den Zuschüssen zur Rentenversicherung geschuldet.