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Selbstverwaltung

  • Ehrenamtliches Engagement
    Selbstverwaltung bedeutet Mitwirken und Mitentscheiden der Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben und damit ein Engagement für das Gemeinwohl.
  • Versicherte und Arbeitgeber bestimmen mit
    Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung erfüllen.
  • Service und Kundennähe
    Vertreterversammlung und Vorstand sorgen zusammen mit der Geschäftsleitung dafür, dass wir auch in Zukunft für Kompetenz, Bürgernähe und serviceorientierte Dienstleistung stehen.

Weitere Informationen

Vertreterversammlung bei der Abstimmung

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  • Selbständige Tätigkeit und Rentenversicherung
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