Deutsche Rentenversicherung

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu FER

Wann beginnt die Reha und wie lange dauert sie?

Den genauen Aufnahmetermin für den Beginn der Reha teilt Ihnen die Klinik Höhenried mit. Die ungefähre allgemeine Wartezeit können Sie bei unserem FER-Team erfragen. Es sind zum Teil auch kurzfristige Aufnahmen möglich. Die Rehabilitation wird für insgesamt fünf Wochen bewilligt.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
Team FER
Thomas‐Dehler‐Straße 3,
81737 München
fer@drv-bayernsued.de

Handelt es sich um eine stationäre Rehabilitation?

Ja, aktuell ist eine Teilnahme an FER nur im stationären Rahmen möglich.

Muss ich mein Kind mitnehmen?

Nein. Sofern Ihre Kinder zu Hause bleiben, erfolgt die Einbeziehung in die familienorientierte Rehabilitation mit Online-Modulen und an den Besuchswochenenden.

Können auch Babys mitgenommen werden?

Wenn Kinder nicht mehr gestillt werden, dann können sie grundsätzlich schon ab einem Alter von 6 Monaten mitgenommen werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer individuellen Situation an das FER-Team.

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Team FER
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Erhalten schulpflichtige Kinder Unterricht?

Ein Schulbesuch vor Ort ist leider nicht möglich. Schulkinder können von der Heimatschule sog. „Schulpakete“ mit Unterrichtsstoff und Übungsaufgaben für die Zeit des Aufenthalts mitbekommen. Dies müssen Sie als Eltern bitte selbst organisieren. Die Aufgaben können während der Betreuungszeit im Kinderhaus erledigt, jedoch fachlich nicht durch das pädagogische Personal begleitet werden.

Kann meine Familie mich besuchen kommen?

Ein möglicher Besuch durch die Angehörigen ist je nach Bedarf ab dem 2. Wochenende nach Beginn der Reha-Maßnahme und nach Abstimmung mit dem Therapeutenteam möglich.

Teil des Besuchswochenendes ist ein Paar- oder Familiengespräch, das in der Regel am Freitagnachmittag stattfinden wird.

Die Anreise erfolgt ausschließlich am Freitag und ein Aufenthalt ist bis maximal Sonntag möglich. Die Unterbringung erfolgt i. d. R. im Centrum für Prävention der Klinik Höhenried gGmbH (CEP) im 2,3 km entfernt gelegenen Ort Bernried.

Eine Erstattung der Reisekosten erfolgt bei Einhaltung der Abrechnungsregularien nach Ende der Reha-Maßnahme durch die Klinik Höhenried.

Nähere Informationen erhalten Sie per Post kurz vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme sowie vom Therapeutenteam vor Ort.

Darf meine Partnerin oder mein Partner mit in die Reha?

Eine gleichzeitige Teilnahme beider Eltern an FER ist nicht möglich. Die Einbeziehung der Partnerinnen und Partner erfolgt online oder über die Besuchswochenenden.

AUSNAHME: Sollte Ihre Bezugsperson ebenso einen Rehabilitationsantrag stellen und dieser für die Klinik Höhenried bewilligt werden, kann ggf. eine gleichzeitige Aufnahme in der allgemeinen Psychosomatik erfolgen

Können auch schwangere Versicherte teilnehmen?

Sofern bereits ein Kind vorhanden ist, schließt eine Schwangerschaft die Teilnahme an FER nicht grundsätzlich aus. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer individuellen Situation an das FER-Team.

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