Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwalten heißt mitgestalten

Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist demokratisch organisiert. Versicherte und Arbeitgeber verwalten sie durch gewählte Vertreter selbst.

Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Wir erfüllen unsere Aufgaben im Rahmen der Gesetze und des sonstigen für uns maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben können Bürger mitwirken. Diese Mitwirkung wird Selbstverwaltung genannt.

Wahl der Organmitglieder/Sozialwahlen

Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Rentner in einer Sozialwahl die Vertreter der Versicherten, die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter.
Die Sozialwahlen unterscheiden sich kaum von den politischen Wahlen. Sie sind frei und geheim und es gilt der Grundsatz der Verhältniswahl. Allerdings stellen sich nicht die politischen Parteien zur Wahl. Vielmehr nominieren hier die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.