Deutsche Rentenversicherung

Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane

Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 11. Dezember 2024, genehmigt von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin am 18. Dezember 2024

Stand 31.03.2025 Ausfüllbar: Nein