Deutsche Rentenversicherung

Beschlussfassungen der 10. (III) Sitzung

Am 16. Dezember 2021 hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in Form einer Hybridveranstaltung getagt und folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss zu „Jahresrechnung und Entlastung für das Haushaltsjahr 2020"
Die Abnahme der Jahresrechnung ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Im Rahmen der Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg am 16. Dezember 2021 wurde die Jahresrechnung des Jahres 2020 beraten und abgenommen. Diese Abnahme bedeutet die Bestätigung, dass alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß verwendet und gebucht wurden. Die Vertreterversammlung hat damit bestätigt, dass sie mit der in der Jahresrechnung dargestellten Haushaltsführung des Vorstandes und der Geschäftsführerin einverstanden ist.

Beschluss zu „Haushaltsplan 2022"
Die Feststellung des Haushaltsplans zählt zu den maßgeblichen finanziellen Entscheidungen der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg geht mit einem Etat von über 15,3 Milliarden Euro in das Jahr 2022. Dabei sind die beiden größten Posten, die allein mit rund 14,8 Milliarden Euro angesetzt sind, die Zahlung von Renten sowie die Aufwendungen zur Krankenversicherung der Rentner. Rund 310 Millionen Euro (Bruttowert) sind für Leistungen zur Prävention und zur Rehabilitation eingeplant.

Der Haushaltsplan wurde nach Beratung in der Sitzung der Vertreterversammlung - entsprechend des Vorschlages des Vorstandes - unverändert beschlossen.

Beschluss zu „Änderung der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“
Die Vertreterversammlung hat spezifische Änderungen in der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beschlossen. Im Wesentlichen soll für die Vertreterversammlung hiermit die Grundlage geschaffen werden, im Bedarfsfall jederzeit ein schriftliches Abstimmungsverfahren durchführen zu können.
Die Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist hierveröffentlicht.

Beschluss zu „Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“
Anknüpfend an die Beschlussfassung zur Satzungsänderung zur Ermöglichung eines schriftlichen Verfahrens für die Vertreterversammlung wurde das Nähere zur Ausgestaltung durch Beschluss der entsprechend geänderten Geschäftsordnung geregelt.

Beschluss zu „Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“
Die Vertreterversammlung hat die turnusgemäße Anpassung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auf Grundlage der einschlägigen Empfehlungen der Sozialpartner bzw. der Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung Bund beschlossen.

Beschluss zu „Wahl eines Versichertenältesten für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“
Die vorschlagsberechtigte Organisation hat für die Wahl eines Versichertenältesten einen Kandidaten benannt. Der vorgeschlagene Kandidat wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Versicherten in der Vertreterversammlung gewählt.