Deutsche Rentenversicherung

Aktuelles Informationen Beihilfe

Hier erhalten Sie aktuelle Fachinformationen des Beihilfebereiches:

Anpassung des Beihilfeantrags

Die Beihilfevorschriften wurden in der letzten Zeit mehrfach geändert. Deshalb musste der Beihilfeantrag angepasst werden. Wir bitten daher, zukünftig nur noch den neuen Beihilfeantrag zu benutzen:
aktueller Beihilfeantrag

Aktualisierung Höchstbeträge Heilmittel

Ebenso wurden die Höchstbeträge für Heilmittel (Anlage 5 zu § 18 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO)) aktualisiert. Die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Höchstwerte werden als Pdf-Dokument zur Verfügung gestellt.

Änderung Niedersächsisches Beamtengesetz pauschale Beihilfe

Weiterhin wurde das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) im Dezember 2023 dahingehend geändert, dass mit dem § 80 a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) eine pauschale Beihilfe in Niedersachsen eingeführt wurde. Damit können Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zukünftig zwischen ihrer bisherigen individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder einer pauschalen Beihilfe mit einer Krankheitskostenvollversicherung andererseits wählen.

Bei der neu eingeführten pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag gezahlt. Die soziale oder private Pflegeversicherung bleibt von dieser Regelung ausgenommen.

Diese neue Regelung kann ab dem 1. Februar 2024 in Anspruch genommen werden. Mit dem Antrag auf eine pauschale Beihilfe ist ein unwiderruflicher Verzicht auf die bisherige in Anspruch genommene individuelle Beihilfe verbunden. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem 1. Februar 2024 zu stellen.

Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche. Detailierte Beratungen oder Auskünfte zu den versicherungsrechtlichen Fragen können nur die Krankenversicherungsunternehmen geben. Diese können dabei auch die für diese Entscheidung maßgeblichen derzeitigen und beabsichtigten Änderungen berücksichtigen und Ihnen einen entsprechend angepassten Versicherungsschutz anbieten.

Für Fragen zur Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den folgenden Link, der ein ausführliches Informationsblatt zur pauschalen Beihilfe beinhaltet:

https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/203032/Informationsblatt_pauschale_Beihilfe_Vordruck_2205_-_Stand_01_2024_.pdf