Selbst über das eigene Geschlecht bestimmen
Am 1.11.2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz) in Kraft.
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag werden es insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen leichter haben, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen amtlich ändern zu lassen. Nach dem bisherigen Transsexuellengesetz, das künftig vom Selbstbestimmungsgesetz abgelöst wird, waren Gutachten sowie eine gerichtliche Entscheidung für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit erforderlich.
Die Änderung kann künftig durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass drei Monate vor der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens schriftlich oder mündlich eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen muss. Bereits seit dem 1.8.2024 kann die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit und des Vornamens beantragt werden.
Wird nach der Anmeldung die Erklärung nicht abgegeben, werden im Personenstandsregister keine Angaben zum Geschlecht und zum Vornamen geändert. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anmeldung ist davon auszugehen, dass die angemeldete Änderungserklärung nicht abgegeben werden soll und die Anmeldung wird gegenstandslos.
Zudem gibt es eine einjährige Sperrfrist nach der Erklärung: Erst nach deren Ablauf kann eine erneute Erklärung abgegeben werden.
Auswirkungen für die Deutsche Rentenversicherung
Kommt es zu einer Änderung des Vornamens, ist dies der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen. Bei einer Änderung der Geschlechtszugehörigkeit kann eine neue Sozialversicherungsnummer beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Derzeit wird das Geschlecht der Versicherten über die sogenannte Seriennummer (10. und 11. Stelle) in der Versicherungsnummer dargestellt. Für männliche Versicherte werden die Zahlen „00“ bis „49“, für weibliche, diverse oder geschlechtsneutrale Versicherte die Zahlen „50“ bis „99“ verwendet.
Aufgrund der neuen Regelungen, die sich durch das Selbstbestimmungsgesetz ergeben, bestehen derzeit Überlegungen, die Sozialversicherungsnummer geschlechtsneutral darzustellen. Eine gesetzliche Änderung wird von der Deutschen Rentenversicherung angeregt.
Freiwilligendienste zahlen sich aus
Ein Plus für die Rente
Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst.
Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können.
Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Freiwilligendienst und Rente“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
RV Fit – Startphase auch für altershomogene Gruppen unter 30 Jahren
Was ist RV Fit?
RV Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung.
Ziel ist es, ersten gesundheitlichen (sowohl körperlichen als auch psychischen) Beeinträchtigungen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden, frühzeitig zu begegnen. Reha-Bedarfe sollen dadurch abgewendet und die Erwerbstätigkeit gefördert werden. Das Präventionsprogramm der Rentenversicherung ist modularisiert und umfasst gemäß Rahmenkonzept vier aufeinander aufbauende Phasen:
- Es beginnt mit einer stationären oder ganztägig-ambulanten Startphase.
- Darauf folgt eine 12-wöchige berufsbegleitende Trainingsphase in einer zugelassenen Einrichtung am Wohnort des Versicherten.
- Nach weiteren 12 Wochen Eigenaktivitätsphase (ohne Leistungsbezug durch die RV) können die Versicherten an einer ein- bis dreitägigen Auffrischungsphase in derselben Einrichtung teilnehmen, in der sie bereits die Startphase gemacht haben.
Je nach Einrichtung und Anbieter kann das Programm konzeptionelle Abweichungen aufweisen. Inhaltlich werden jedoch von allen Anbietern der Startphase die Bereiche Bewegung, Ernährung sowie Stressbewältigung (und Konsumverhalten) aufgegriffen, um die Gesundheitskompetenz der Versicherten zu verbessern.
Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich mit ihren Leistungen an der nationalen Präventionsstrategie.
Warum ein Gruppenangebot speziell für U30er?
Junge Versicherte U30 machten in den letzten Jahren weit weniger als 10% aller RV Fit-Anmeldungen aus; der Durchschnittspräventand ist Ü50. Vereinzelt zu findende junge Erwachsene wurden bislang unsystematisch auf die Gruppen in den Einrichtungen verteilt, fühlten sich jedoch in der Regel nicht gut aufgehoben und ihrer Lebenswelt entsprechend unzureichend wahrgenommen.
Seit geraumer Zeit zeichnet sich zudem auch im wissenschaftlichen Diskurs ein zunehmender Präventionsbedarf unserer jüngsten Nachwuchskräfte ab: Studien zeigen, dass Übergewicht, ein unregelmäßiges und unausgewogenes Essverhalten, Bewegungsmangel, Schlafprobleme und ein gesteigerter Medienkonsum bereits in dieser Altersgruppe zu beobachten sind und die Entstehung von Zivilisationskrankheiten in nicht unbedeutendem Umfang begünstigen. Prävention sollte somit bereits zu Beginn des Berufslebens ansetzen und für einen Personenkreis attraktiv gestaltet werden, der tatsächlich auch langfristig hiervon profitieren kann.
Wo können U30er an RV Fit teilnehmen?
Grundsätzlich können U30er an jedem zugelassenen RV Fit-Programm teilnehmen.
Entscheiden sich die Versicherten jedoch für ein altershomogenes Gruppenkonzept, so wird dieses derzeit im „Prävention im Zentrum“ (PiZ) des Rehazentrums Bad Eilsen alle zwei Monate mit insgesamt 15 Präventanden angeboten. Die Versicherten werden hier für eine insgesamt siebentägige Startphase stationär aufgenommen und können nach erfolgreich beendeter Trainings- und Eigenaktivitätsphase für weitere drei Tage stationären Aufenthalt noch einmal ins PiZ gehen.
Welche Voraussetzungen gibt es zur Teilnahme an RV Fit U30 und wie können sich die jungen Erwachsenen anmelden?
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die Anmeldung an RV Fit U30 entspricht den regulären Voraussetzungen und erfolgt online durch den Versicherten selbst. Das Programm RV Fit richtet sich demnach grundsätzlich an Versicherte, die
- in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben,
- die derzeit weder arbeitslos noch arbeitsunfähig sind und
- keinen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt haben bzw. diese derzeit beziehen.
Für eine Aufnahme in das altershomogene Gruppenkonzept muss das Rehazentrum Bad Eilsen im Anmeldeformular für die Startphase ausgewählt werden. Ein Infoblatt zum Anmeldeverfahren speziell für die Gruppe junger Erwachsener U30 im PiZ findet sich hier.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Wer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, stellt mitunter fest, dass die zukünftigen Renteneinkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen werden. Wenden sich deswegen Personen hilfesuchend an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sollten sie auf die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung hingewiesen werden.
Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Diese Leistung ist unabhängig von einer Beitragszahlung. Zu einem Rückgriff auf das Einkommen der Kinder kommt es erst bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro.
Voraussetzung ist entweder das Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung die Vollendung des 18. Lebensjahres. Keine Voraussetzung ist, dass bereits eine Rente gezahlt wird beziehungsweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen. Liegt das gesamte Einkommen unter 1.062 Euro, sollte man den Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.
Die Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gezahlt. Dieser ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Liegt bei Rentenbewilligung die Rente unter 1.062 Euro, wird der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung dem Rentenbescheid beigefügt. Geht dieser Antrag beim Rentenversicherungsträger ein, wird er an das zuständige Sozialamt weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html
Regionale Vorträge in Niedersachsen
Das Vortragsangebot für das zweite Halbjahr dieses Jahres ist online: Sieben Beratungszentren bieten interessante Vorträge rund um das aktuelle Rentenrecht. Im Fokus stehen Informationen rund um Altersrenten und das Thema Erwerbsminderungsrenten. Auch zur Absicherung von Hinterbliebenen durch die gesetzliche Rentenversicherung im Falle des Todes von Eltern, von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern, wird eine Veranstaltung angeboten. Zudem runden die Themen wie „Frau und Rente – Wie bin ich abgesichert?“ und „Jeder Monat zählt – Bausteine für meine Rente“ das Angebot ab.
Insgesamt finden 17 Vorträge im zweiten Halbjahr statt. Das Angebot ist ein Service der gesetzlichen Rentenversicherung und für alle Interessierten kostenlos. Weitere Informationen und die genauen Termine erhalten Interessierte im Internet.
Zu den Vorträgen
Gerne stehen wir für fachliche Fragen der Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung
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