Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Rentenbeiträge: Zahlung noch bis 1. April möglich

Datum: 27.03.2019


Bis zum 1. April: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern


Hausfrauen, Selbstständige, Freiberufler: Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Noch bis zum 1. April können sie das sogar rückwirkend für das vergangene Jahr, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Freiwillige Beiträge kann einzahlen, wer nicht ohnehin pflichtversichert ist. Besonders lohnenswert ist das für jene, die so überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto.

Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Seit zwei Jahren können das auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie einen höheren Rentenbetrag – und profitieren damit von einer rentablen Altersvorsorge.

Die Höhe ihrer Beiträge können die Einzahler selbst wählen: Der Mindestbeitrag liegt bei monatlich 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.209 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben sein sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen.
Weitere Informationen gibt es in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 00 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.

Nr. 04/19  


Broschüre zum Download: Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile https://t1p.de/Broschuere-freiwillige-Versicherung