Deutsche Rentenversicherung

Grundrente: Viele Fragen an die Deutsche Rentenversicherung

Datum: 13.11.2019

„Wo muss ich die Grundrente beantragen?“ – „Was zählt mit bei den 35 Jahren?“ – „Welche Einkommen werden angerechnet?“ Das sind die häufigsten Fragen, für die sich die Menschen interessieren, seitdem am Wochenende die Pläne der Bundesregierung für die Einführung einer Grundrente bekannt wurden. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber nur unterdurchschnittlich verdient hat, soll ab 2021 eine höhere Rente bekommen. So lautet der Grundrentenkompromiss. Wenn alles so beschlossen wird, dann muss niemand etwas dafür tun, um die Grundrente zu erhalten. Sie kommt automatisch - sowohl für Neurentner, als auch für alle, die schon in Rente sind. Darum kümmert sich die Deutsche Rentenversicherung. Im kommenden Jahr organisiert sie alle Arbeitsabläufe, damit die Empfänger ihr Geld pünktlich bekommen.

Voraussetzung für die Rentenaufstockung soll eine Beitragszeit von 35 Jahren sein. Dazu zählen nicht nur Beschäftigungszeiten. Ebenso die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes für den erziehenden Elternteil, die Pflege von Angehörigen, Krankheitszeiten oder beispielsweise von Selbstständigen auf eigenen Antrag eingezahlte Pflichtbeiträge. Wer die 35 Jahre bis zu seiner regulären Altersgrenze nicht ganz schafft, soll einen verminderten Rentenzuschlag bekommen. Alternativ kann mit der Flexirente auch so lange weitergearbeitet werden, bis die Zeit erreicht ist.

Die Rentenaufstockung sollen nach den Plänen der Koalition Versicherte bis zu einer Einkommensgrenze von 1250 Euro erhalten. Mitgezählt werden neben der Altersrente auch Witwen- und Witwerrenten, Betriebs- oder Riesterrenten sowie Miet- und Kapitaleinkünfte. Vermögen wie etwa eine Eigentumswohnung soll dagegen keine Rolle spielen.

Wer mehr wissen möchte, kann sich noch Zeit lassen: Zuerst muss das Kompromisspapier in ein Gesetz gegossen und verabschiedet werden. Dann sind die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung auch präzise und verlässlich. Der Start der Grundrente ist für Januar 2021 geplant.

Nr. 15/19