Deutsche Rentenversicherung

Nur bis zum 45. Lebensjahr: Beiträge für Schulzeiten nachzahlen

Datum: 23.09.2020

Wer sich rechtzeitig kümmert, hat später mehr Rente 

Auch wer mitten im Berufsleben steht, kann zusätzlich Beiträge auf das Rentenkonto einzahlen: etwa für Zeiten einer schulischen Ausbildung. Diese Möglichkeit haben Versicherte aber nur zeitlich begrenzt, nämlich bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann auf diesem Weg seine spätere Rente erhöhen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. 

Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann das Rentenkonto für diese Zeit mit weiteren Beiträgen auffüllen. Ausnahme: sozialversicherungspflichtige Jobs neben dem Studium, für die bereits Beiträge gezahlt wurden. 

Die Spannbreite der möglichen Beiträge ist groß: Zwischen monatlich 83,70 Euro und 1.283,40 Euro können Einzahler in diesem Jahr frei wählen.  

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de .

Nr. 25/20