Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungsstart: Was jetzt wichtig ist

Datum: 07.08.2024

Wer ins Berufsleben einsteigt, erhält ihn automatisch: den Versicherungsnummernachweis

Sie gilt ein Leben lang: die persönliche Versicherungsnummer. Wer erstmals eine Ausbildung oder ein duales Studium beginnt, bekommt sie mit der Post zugeschickt – und muss dafür nicht mal selbst aktiv werden. Denn die Unternehmen melden ihre neuen Auszubildenden von sich aus bei den jeweiligen Krankenkassen an. Der Versicherungsnummernachweis wird dann automatisch an die jungen Menschen verschickt. 

Neben der Versicherungsnummer, die auch das Geburtsdatum enthält, sind auf dem Dokument der Name und das Ausstellungsdatum vermerkt. Die Angaben sollten genau überprüft werden. So können die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht werden. 

Der Versicherungsnummernachweis ist Nachfolger des Sozialversicherungsausweises. Geht er verloren oder ist er unbrauchbar, kann er über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei neu beantragt werden.

 

Ausbildungsplatzsuche melden und Zeiten für die Rente sammeln 

Jugendliche, die nach dem Ende ihrer Schulzeit noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden. Das kann später Vorteile bei der Rente haben. 

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend.

 

Rentenblicker-Video: Facts zum Berufsstart

Ausführliche Infos zu diesen und weiteren Themen rund um die gesetzliche Rente gibt es auch auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.