Vortrag der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Todesfall: Wie bin ich versorgt?
Stirbt der Partner oder ein Elternteil, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Art Unterhalt. Welche Rente gibt es für wen? Wie wird das eigene Einkommen angerechnet? Welche Leistungen können Geschiedene bekommen? Diese Fragen erklären die Experten der Deutschen Rentenversicherung jetzt in einem Vortrag.
Was viele nicht wissen: Auch Geschiedene mit minderjährigen Kindern sind abgesichert. Verstirbt ihr früherer Partner, können sie eine Erziehungsrente erhalten. Das gilt übrigens auch für Eltern, deren eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde.
Mit einer Anmeldung in der jeweiligen Beratungsstelle können sich Interessierte ihre Teilnahme am Vortrag sichern.
Die Veranstaltungen dauern etwa eineinhalb Stunden und sind kostenlos.