Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat Maßnahmen ergriffen, um auch während der Corona-Pandemie die Auszahlung existenzsichernder Leistungen zu gewährleisten.
Ziel ist es, bestehende Ansprüche pünktlich auszuzahlen. Zahlung und Weiterzahlung von Renten und Übergangsgeldern haben Priorität bei der Bearbeitung. Notwendige Angaben, wie zum Beispiel zum Hinzuverdienst, können zu diesem Zweck von den Mitarbeitenden bei Ihnen auch telefonisch erfragt werden. Haben Sie zum beantragten Rentenbeginn alle Voraussetzungen erfüllt, so wird Ihre Rente derzeit zudem ausschließlich mit den bereits vorliegenden Daten sowie den eingereichten Unterlagen berechnet. Gegebenenfalls erforderliche weitere Ermittlungen werden nachgeholt.
Wir weisen Sie daher bereits jetzt darauf hin, dass die Rentenberechnung zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird.
Bei anderen Anliegen bitten wir um Verständnis, dass diese im Interesse der oben dargestellten Zielsetzung unter Umständen zurückgestellt werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Bearbeitung von allgemeinen Auskünften und Probeberechnungen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir auch alle Kundinnen und Kunden, Anträge rechtzeitig zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Altersrente. Damit diese pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden. Ist das Versicherungskonto bisher noch nie geprüft worden oder wurden Zeiten im Ausland zurückgelegt, sollte der Rentenantrag mindestens ein halbes Jahr vorher eingereicht werden.