Deutsche Rentenversicherung

Heilende Architektur: DRV Bund modernisiert Reha-Kliniken

Datum: 14.04.2025

Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund macht den Weg frei für die weitere Modernisierung und Sanierung der Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei stehen die Grundsätze der „Heilenden Architektur“ im Mittelpunkt. Die notwendigen Gelder wurden jetzt vom Vorstand genehmigt. Die künftige noch nachhaltigere Ausrichtung der Reha-Zentren hat klar das Wohl der Rehabilitanden im Blick.

Die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund werden in den nächsten Jahren nach modernen Standards saniert. Bei der Planung der Gebäude wird auf nachhaltiges Bauen, ein Betriebskonzept zur „Heilenden Architektur“ sowie Treibhausgasneutralität gesetzt. „Die Finanzierung von Rehabilitationen ist ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsportfolios der Rentenversicherung“, erklärte Hans-Werner Veen, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund am Rande der Vorstandssitzung Ende letzter Woche.

Heilende Architekur: Zum Wohl der Patienten

Neben nachhaltigen Baumaterialien und Treibhausgasneutralität im Betrieb wird ein starkes Augenmerk auf Erkenntnisse der „Heilenden Architektur“ gelegt. Dahinter stehen neueste neurowissenschaftliche und umweltpsychologische Forschungen. Demnach wird der Heilungsprozess durch die Sinneswahrnehmungen wie Geräusche, Gerüche, Farben sowie die Optik und Haptik von Materialien beeinflusst. „Unsere Patientinnen und Patienten sollen sich bei uns wohlfühlen und nach Möglichkeit gesund werden. Dazu braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, zudem auch das Umfeld beiträgt“, so Veen.

Mit den neuen Strukturen werden auch die Betriebsprozesse weiter verbessert. Jede Klinik wurde zusammen mit ihrem Umfeld in den Blick genommen. Um die passende Anlagentechnik bestimmen zu können, wurden für die einzelnen Klinikstandorte Energiestudien beauftragt mit dem Ziel, Energie- und Ressourcenverbrauch zu senken und letztlich CO2-Neutralität zu erreichen.

So wichtig ist Rehabilitation!

Rehabilitationsleistungen können Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verhindern und den Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente ganz vermeiden oder zumindest zeitlich verzögern. Daten der Deutschen Rentenversicherung belegen, dass zwei Jahre nach einer medizinischen Rehabilitation 83 Prozent der Rehabilitanden dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen.

„Bei der Rentenversicherung darf man nicht immer nur an Rente denken,“ betont Veen. Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung werden beispielsweise auch für Leistungen zur Rehabilitation ausgegeben. „Wenn die Regierung Bundesmittel kürzt, wälzt sie damit die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf unsere Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ab. Letztendlich fehlen uns diese Gelder auch für notwendige Investitionen in unsere Reha-Einrichtungen,“ erläutert Veen. Allein aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland werde der Bedarf an guten Rehabilitationsangeboten weiter steigen. Über 500.000 medizinische Rehabilitationen wurden 2023 von der Deutschen Rentenversicherung Bund bewilligt.

Informationen zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Der Vorstand ist ein aus 8 Mitgliedern bestehendes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Mitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt.

Die Vertreterversammlung ist ein aus 30 Mitgliedern bestehendes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie besteht aus den bei der Sozialwahl gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehört es unter anderem, den jährlichen Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beschließen und über Investitionen im Bereich der Rehabilitation zu entscheiden. Mehr Informationen zur Selbstverwaltung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/selbstverwaltung hier im Internet.