Deutsche Rentenversicherung

Amsinck zum Haushaltsplan 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund

Datum: 02.12.2015

Der Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2016.

Gesamtvolumen des Haushalts 2016

Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2016 weist nach Amsincks Worten einen Betrag in Höhe von rund 143,3 Milliarden Euro aus.

Ausgaben für Rehabilitation

Für die Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund würden nach dem Haushaltsansatz 2016 Netto-Aufwendungen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro geplant, so Amsinck. Er betonte, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut angelegte Beitragsmittel seien. Mit einer Rehabilitation würde den Versicherten in einer Vielzahl von Fällen ein Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht, sagte Amsinck. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung würden dann weiter Beiträge entrichtet und Rentenansprüche aufgebaut. „Neben der rein wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber nicht vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch auch eine erheblich größere Lebensqualität ermöglicht wird“, so Amsinck.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Nach dem Haushaltsansatz 2016 würden sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf rund 1,5 Milliarden Euro belaufen. Damit lägen sie unter dem Haushaltsansatz für das Jahr 2015 und auch klar unterhalb der für das Haushaltsjahr 2016 geltenden Grenze. Dies mache deutlich, wie intensiv die Deutsche Rentenversicherung Bund um Kosteneffizienz bemüht sei, sagte Amsinck.

Stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Mütterrente angemahnt

Amsinck verwies in seinem Bericht darauf, dass sich die jährlichen Mehrausgaben für die Mütterrente einschließlich der Kosten für die Krankenversicherung der Rentner nach der Begründung zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz derzeit auf rund 6,5 Milliarden Euro belaufen. Die Beteiligung des Bundes ab 2019 bis 2022 an den Mehrausgaben mit jährlich 500 Millionen Euro sei somit völlig unzureichend. "Da die Honorierung von Kindererziehungsleistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ist sie auch von der Gesamtgesellschaft über Steuern zu finanzieren und nicht - ganz überwiegend - über die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern", so Amsinck.

Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar

Amsinck wiederholte die Forderung der Deutschen Rentenversicherung, dass die Mindestreserve auf 0,4 Monatsausgaben angehoben oder hilfsweise eine andere unterjährige Verteilung der Bundeszuschüsse vorgenommen werden sollte. Es sei zum Erhalt der Stabilität und des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung unverzichtbar, über eine ausreichende Liquiditätsreserve zu verfügen, die bei kurzfristigen unterjährigen Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung ohne diskretionäre Eingriffe oder die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes gewährleiste.

Sozialwahl 2017

Abschließend wies Amsinck auf die nächste Sozialwahl hin, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund am 31. Mai 2017 stattfinde. „Durch ihre Stimmabgabe haben es die rund 30 Millionen Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Hand, selbst Einfluss auf die Entscheidungen ihres Rentenversicherungsträgers zu nehmen“, so Amsinck. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke nach Amsincks Worten dabei die Position der Selbstverwaltung als eigene Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.