Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist heute in Berlin unter Vorsitz von Herbert Neumann zu ihrer letzten Sitzung in der abgelaufenen Wahlperiode von 2011 bis 2017 zusammengekommen.
Stabile Finanzlage der Rentenversicherung
In seiner Bilanz zur abgelaufenen Wahlperiode wies Neumann darauf hin, dass sich die Rentenversicherung in den letzten sechs Jahren finanziell gut entwickelt hat. So belief sich die Nachhaltigkeitsrücklage im August 2017 auf 29,5 Milliarden Euro gegenüber 19,1 Milliarden Euro im Oktober 2011, während gleichzeitig der Beitragssatz von 19,5 auf 18,7 Prozent gesenkt werden konnte. Nach den aktuellen Vorausberechnungen könne der Beitragssatz bis 2021 stabil bleiben.
Mindestnachhaltigkeitsrücklage anheben
Wie Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen, reicht eine Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben im Regelfall nicht aus, um die unterjährigen Schwankungen der Beitragseinnahmen auszugleichen, so Neumann. Um ein erneutes Auftreten von Liquiditätsengpässen wie im Jahr 2005 zu vermeiden und das Vertrauen in die Stabilität und Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, bekräftigte er daher die Forderung der Vertreterversammlung, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Nur so könne die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung auch zukünftig ohne eine Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes gewährleistet werden.
Reha vor Rente
Neumann stellte fest, dass sich die Qualität der Rehabilitationen in den vergangenen sechs Jahren weiter verbessert hat, gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit der Reha-Kliniken erhöht worden. Er wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es die Selbstverwaltung in der abgelaufenen Wahlperiode möglich gemacht hat, mit dem Firmenservice der Rentenversicherung ein neues Beratungsangebot für Unternehmen zu schaffen. Dieses biete passgenaue Maßnahmen für Betriebe und Unternehmen, die ihre Beschäftigten beim Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit unterstützen wollen. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags „Reha vor Rente“ werde damit angesichts der demografischen Entwicklung weiter gesichert.
Selbstverwaltung stärken
Kritik übte Neumann am „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“, welches 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es habe seinen Namen nicht verdient, da es genau in die andere Richtung weise und die Selbstverwaltung nicht stärke, sondern im Gegenteil schwäche. Neumann rief die Mitglieder der Vertreterversammlung daher dazu auf, sich weiterhin aktiv einzubringen, Gestaltungsoptionen auszuloten und durch konkrete Entscheidungen die Stabilität und Akzeptanz der Rentenversicherung zu sichern. Abschließend bedankte sich Neumann bei den jetzt ausscheidenden Mitgliedern der
Selbstverwaltung für ihren ehrenamtlichen Einsatz.
Mit der Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung wurden Herbert Neumann, Rolf Siegert, Nikolaus Kaiser und Dr. Jörg Müller-Stein geehrt.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund und besteht aus jeweils 15 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Sie verabschiedet unter anderem den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund und ist damit für die Verwendung der Beitragsmittel verantwortlich. Darüber hinaus kontrolliert sie, dass die von Versicherten und Arbeitgebern gezahlten Beitragsgelder ordnungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.