Deutsche Rentenversicherung

Amsinck zum Haushalt und zu rentenpolitischen Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund

Datum: 06.12.2017

Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, befasste sich in seinem Bericht bei der heute tagenden Vertreterversammlung mit dem Haushaltsplan 2018. Darüber hinaus formulierte er die wichtigsten rentenpolitischen Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für diese Legislaturperiode.

Gesamtvolumen des Haushalts 2018

Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2018 hat nach Amsincks Worten ein Volumen von insgesamt 148,7 Milliarden Euro. 87 Prozent der Haushaltsmittel seien für Rentenausgaben eingeplant. Für die Rehabilitation seien 2,83 Milliarden Euro vorgesehen. Mit den geplanten Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Höhe von 1,58 Milliarden Euro werde die gesetzlich vorgeschriebene, anteilige Ausgabenobergrenze um 60 Millionen Euro unterschritten.

Ausweitung von Kindererziehungszeiten sachgerecht finanzieren

Amsinck appellierte in seinem Bericht an die Politik, die 2014 vorgenommene Ausweitung der Kindererziehungszeiten endlich vollständig und systemgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren. Es handele sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht von der Rentenversicherung zu tragen seien. Zu Forderungen nach erneuten Verbesserung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten machte Amsinck deutlich: „Keinesfalls dürfen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit den zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von gut sieben Milliarden Euro belastet werden.“

Bund soll sich stärker an der Finanzierung der Knappschaft beteiligen

Amsinck befasste sich in seinem Bericht auch mit dem Wanderungsausgleich an die Knappschaft. Mit dem Wanderungsausgleich sollen Beitragsverluste ausgeglichen werden, die der knappschaftlichen Rentenversicherung durch den Wechsel von ehemals Knappschaftsversicherten zu den anderen Rentenversicherungsträgern entstehen. Damit sollen die Folgen des Strukturwandels im Bergbau abgefedert werden. Da im kommenden Jahr die letzte Zeche im Ruhrgebiet geschlossen werde, dürften solche Wechsel kaum mehr vorkommen, so Amsinck. Im Ergebnis subventionierten damit Beitragszahler der Rentenversicherung den Staatshaushalt, aus dem ansonsten die Defizite in der knappschaftlichen Rentenversicherung zu decken seien. Amsinck forderte daher eine sachgerechte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Knappschaft. Für den Wanderungsausgleich seien für die Deutsche Rentenversicherung Bund für das nächste Jahr rund 1,3 Milliarden Euro veranschlagt, für die gesamte Rentenversicherung sogar 2,7 Milliarden Euro.

Liquiditätsengpässe in der Rentenversicherung vermeiden

Amsinck forderte auch eine ausreichende finanzielle Mindestausstattung der Rentenversicherung. Er erinnerte an die 2015 von der Vertreterversammlung gefasste Entschließung, in der gesetzgeberische Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen Liquiditätsengpässen in der Rentenversicherung gefordert werden. Dies sei etwa durch eine Anhebung der gesetzlichen Untergrenze für die Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben möglich. „Wir fordern nicht mehr, als dass ein drohender Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung von vornherein ausgeschlossen wird“, so Amsinck.

Der vollständige Bericht Amsincks ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.