Deutsche Rentenversicherung

Amsinck: Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Datum: 27.06.2018

Jedes Jahr werden rund 400.000 Arbeitgeber mit mehr als 16 Millionen Beschäftigungsverhältnissen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geprüft. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, sich für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung zu entscheiden. Mittlerweile nehmen über 30 Prozent der Arbeitgeber an diesem vereinfachten Verfahren teil, mit steigender Tendenz. Wurden im Jahr 2016 noch rund 14 Prozent der Prüfungen auf diesem Wege durchgeführt, so waren es im Jahr 2017 bereits über 27 Prozent. Dies teilte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, auf der heute in Koblenz tagenden Vertreterversammlung mit.

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeführt worden, um die Prüfungen vor Ort bei den Arbeitgebern effektiver und unbürokratischer zu gestalten, so Amsinck. Bei diesem Verfahren werden bereits im Vorfeld der Prüfung vom Arbeitgeber Daten der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung an die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt, die dann ausgewertet werden. Bei Beanstandungen werden dem Arbeitgeber auch auf elektronischen Wege Daten zurückgemeldet, die ihn bei der Korrektur der Meldungen zur Sozialversicherung unterstützen.

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung bringt nach Amsincks Worten Vorteile sowohl für die Arbeitgeber als auch den Prüfdienst der Rentenversicherung. Sie vereinfache dem Arbeitgeber die Vorbereitung auf die Betriebsprüfung, weil den Prüferinnen und Prüfern während der eigentlichen Prüfung weniger oder gar keine Unterlagen mehr vorgelegt werden müssten. Die Prüfdauer vor Ort beim Arbeitgeber verkürze sich dadurch deutlich, was bei diesem auch zu Kosteneinsparungen führen könne. Da damit auch weniger Unterlagen in Papierform zu sichten sind, falle auch der Vorbereitungsaufwand für den Prüfdienst der Rentenversicherung geringer aus, betonte Amsinck.

Alle Betriebe in Deutschland werden von Rentenversicherung alle vier Jahre geprüft. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Beitrags- und Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Der vollständige Bericht ist auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.