Deutsche Rentenversicherung

Gross zu aktuellen Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Datum: 02.12.2020

Berlin, 2. Dezember 2020

Direktorin Brigitte Gross gab in der heute in Berlin tagenden Vertreterversammlung einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Für das laufende Jahr erwarte die Deutsche Rentenversicherung Bund Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Höhe von 1,64 Milliarden Euro, so Gross. Diese würden sich im nächsten Jahr erhöhen: „Allein für die Umsetzung des Grundrentengesetzes haben wir rund 129 Millionen Euro an Mehrausgaben in unserem Haushalt angesetzt“, teilte Gross mit.

Digitale Transformation und Kundenkommunikation

Gross stellte in ihrem Bericht die Bedeutung der Digitalisierung heraus, die sehr dazu beitrage, die Deutsche Rentenversicherung Bund zukunftssicher aufzustellen. Aktuell würden unter anderem die Online-Dienste attraktiver gestaltet. Ziel sei es, so Gross, dass bis 2022 vier von fünf Rentenanträge elektronisch gestellt werden. Im Präventionsbereich sei durch die moderne und nutzerfreundliche Gestaltung des Online-Portals „RV Fit“ bereits erreicht worden, dass rund 85 Prozent der Präventionsanträge bei der Deutsche Rentenversicherung Bund online gestellt werden.

Gleichzeitig setze man auch im Bereich Kundenkommunikation verstärkt auf digitale Angebote. Gross ging beispielhaft auf die Möglichkeit der Videoberatung ein, die die Deutsche Rentenversicherung Bund neu anbiete und der gerade in Corona-Zeiten eine erhebliche Bedeutung zukomme. „Wir freuen uns über eine kontinuierlich steigende Nachfrage“, sagte Gross. Zuletzt seien nahezu 75 Prozent der in den Auskunfts- und Beratungsstellen gebuchten Termine als Videoberatung durchgeführt worden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzer gehörten der Altersgruppe Ü50 an, fast die Hälfte sei sogar über 60 Jahre alt, stellte Gross fest. Damit sei die Videoberatung durchaus mit der Präsenzberatung vergleichbar.

Das Trio-Gesetz

Transparenz in der Alterssicherung wolle das im November 2020 vom Bundestag verabschiedete Trio-Gesetz mit der Einführung einer Digitalen Rentenübersicht erreichen. „Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten – verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar“, so Gross. Die in diesem Zusammenhang geplante Einrichtung einer „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund sei ein erfreulicher Vertrauensbeweis, ebenso die Zusage, dass der Bund hierfür die Kosten tragen werde, sagte Gross.

Darüber hinaus solle mit dem Gesetz die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Rehabilitationsleistungen verbessert werden. Das Gesetz stärke das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten. Der Faktor Qualität spiele künftig bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung eine zentrale Rolle.

Mit dem Gesetz sollen des Weiteren die Sozialversicherungswahlen modernisiert und damit die Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestärkt werden. Ziel sei es, die Transparenz des Wahlverfahrens zu verbessern, die Bekanntheit der Sozialversicherungswahlen zu steigern und den Anteil von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien zu erhöhen, so Gross. Dies werde aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund grundsätzlich positiv bewertet.