Deutsche Rentenversicherung

Hans-Werner Veen stellt Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2021 vor

Datum: 02.12.2020

Berlin, 2. Dezember 2020

Rund 160 Milliarden Euro umfasst das Gesamtvolumen des Haushaltsplans der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2021, teilte Hans-Werner Veen in seinem Bericht an die heute als Onlinekonferenz stattfindende Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.

Grundrente und Digitalisierung lassen Verwaltungskosten steigen

Im kommenden Jahr sei bei den Verwaltungskosten mit einem Anstieg in Höhe von 254 Millionen Euro auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro zu rechnen, so Veen. Grund hierfür seien neben den Auswirkungen der Pandemie und notwendigen Digitalisierungsvorhaben insbesondere die Kosten für die Umsetzung des Grundrentengesetzes. Allein für die Berechnung und Auszahlung des Grundrentenzuschlags plane die Deutsche Rentenversicherung Bund Verwaltungskosten von rund 129 Millionen Euro zusätzlich ein. Darin enthalten seien noch nicht die Kosten für die Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, wie beispielsweise für die Einstellung und Schulung des neuen Personals. Veen forderte eine Erstattung der Kosten, um eine zusätzliche Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu vermeiden. „Auch wenn das Grundrentengesetz nun schon beschlossen ist, sollten wir uns bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gegen solche Griffe in die Kasse der Beitragszahler verwehren“, so Veen.

Rentenversicherung fordert höhere Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage

Veen bekräftigte die Forderung der Rentenversicherung, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von derzeit nur 0,2 Monatsausgaben anzuheben, um auch zukünftig eine unterjährige Liquidität aus eigener Kraft sicherzustellen. „Ich habe deshalb das BMAS aufgefordert, den diesbezüglichen Vorschlag, den die Vertreterversammlung und die Bundesvertreterversammlung und nun auch die Rentenkommission der Bundesregierung vorgelegt hat, aufzugreifen und umzusetzen“, so Veen an die Vertreterversammlung.

Rund drei Milliarden Euro für Leistungen zur Teilhabe

Neben den Verwaltungskosten umfasst das Gesamtvolumen des Haushaltsplans auch die Aufwendungen für Rehabilitation. Rund drei Milliarden Euro seien für Leistungen zur Teilhabe eingeplant. „Hier nutzen wir als Selbstverwaltung die Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten, um unseren Versicherten so lange wie möglich die Teilhabe im Berufsleben zu ermöglichen“, betonte Veen.