Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl 2023: Fragen und Antworten

Über 52 Millionen Versicherte sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Sozialwahl 2023 abzugeben - und bestimmer darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft.

Hier erfahren Sie warum und was gewählt wird. Wer darf sich zur Wahl stellen? Wie wird gewählt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unseren FAQ's.

Was ist die Sozialwahl?

Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie gehört seit 70 Jahren zu unserer Demokratie. Rund 52 Millionen Menschen sind 2023 wahlberechtigt. Gemeinsam wählen sie die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch über die Zukunft von Gesundheit und Rente mitbestimmen können.

Darf ich wählen?

Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer dieser fünf Krankenkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:

  • TK
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk

Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Auch Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Mitglieder der Ersatzkassen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union/im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz dürfen wählen.

Wenn du sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlst, darfst du sogar zweimal abstimmen.

Wen konnte ich wählen?

Bei der Sozialwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Dabei stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Diese sind selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Die Kandidierenden kennen daher die Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler ganz genau. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.

Was ist die Soziale Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung heißt, dass die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Sie finanzieren die Versicherungen aus ihren Beiträgen, und die von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreter treffen wichtige Entscheidungen selbst ─ nicht der Staat. Die Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Beitragszahlern sowie den Rentnerinnen und Rentnern verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.

Wo kann ich mich über die Kandidierenden informieren?

Am einfachsten findest du die Informationen zu den Listen und den Kandidierenden hier: https://www.sozialwahl.de/die-traeger-der-sozialwahl-2023

Warum ist die Sozialwahl wichtig?

Mit deiner Stimme entscheidest du mit, wer die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner vertritt. So stärkst du die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung, die ein wichtiger Teil unserer Demokratie ist. Selbstverwaltung heißt: Die Politik gibt den Rahmen vor und die Soziale Selbstverwaltung füllt sie mit Leben. Wer wählt, bestimmt also mit, wer die Interessen der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner vertritt.

Welche Aufgaben hat die Soziale Selbstverwaltung?

Die Soziale Selbstverwaltung setzt sich aus den Sozialparlamenten der Deutschen Rentenversicherung Bund und denen der Ersatzkassen zusammen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das die Vertreterversammlung und bei den Ersatzkassen der Verwaltungsrat. Diese haben folgende Aufgaben:

Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die Vertreterversammlung entscheidet über Leistungen der Rentenversicherung insbesondere im Bereich der Rehabilitation. Die von der Vertreterversammlung gewählten mehrere tausend ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater gewährleisten einen wichtigen Service in deiner Nachbarschaft. Sie helfen etwa dabei, Rentenanträge auszufüllen und nehmen diese entgegen. Wenn Versicherte Widerspruch einlegen gegen eine Entscheidung, prüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter diesen Einwand noch einmal. Außerdem kontrollieren sie die Verwaltung und stellen sicher, dass sie die eingezahlten Beiträge im Sinne der Versicherten verwenden. Außerdem wählt die Vertreterversammlung die Mitglieder des Vorstands und des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen

Sie wählen die Vorstände und entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. So haben sie Einfluss darauf, welche Maßnahmen von den Krankenkassen zur Vorsorge angeboten werden und legen neue Services für Versicherte fest. Sie sind außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: So sind sie zum Teil Mitglieder der Widerspruchsausschüsse oder wählen diese, beschließen Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme und verantworten wichtige Finanzentscheidungen.

Wie wähle ich?

Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du die Wahlunterlagen automatisch per Post. Wenn du sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch bei einer der Ersatzkassen versichert bist, erhältst du sogar zwei Briefe. Somit darfst du sowohl für den Verwaltungsrat der Kassen als auch für die Vertreterversammlung der Deutsche Rentenversicherung Bund abstimmen. Sobald du deine Stimme abgegeben hast, steckst du den angekreuzten Stimmzettel in den vorfrankierten roten Umschlag und wirfst ihn in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post. Wahlweise kannst du den Umschlag auch bei der nächsten Postfiliale abgegeben. 2023 gibt es bei den Ersatzkassen erstmals auch die Möglichkeit, online abzustimmen.

Wie funktioniert die Online-Abstimmung bei der Sozialwahl?

2023 gibt es bei den Ersatzkassen erstmals auch die Möglichkeit, online abzustimmen. Dabei können alle Wahlberechtigten einmal abstimmen. Die Stimmabgabe kann bei den Krankenkassen entweder per Brief oder online erfolgen. Geben Wahlberechtigte ihre Stimme online und zusätzlich per Brief ab, zählt die online abgegebene Stimme und die per Briefwahl abgegebene Stimme ist ungültig.

Was benötige ich zur Online-Stimmabgabe?

Als technische Voraussetzung reicht ein PC, Notebook, Smartphone oder Tablet. Der Zugang zur Online-Wahlplattform erfolgt über die Internetseiten der an der Online-Wahl teilnehmenden Krankenkassen. Wählerinnen und Wähler erhalten einen Login per Brief und müssen sich ausweisen. Dies erfolgt über ein Dreinummernverfahren, das sich aus der Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte/eGK), der individuellen Kennnummer (befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte/eGK) und dem Wählerkennzeichen (steht auf dem Wahlbriefumschlag) zusammensetzt. Alternativ können sich die Wählenden auch mit dem elektronischen Personalausweis (Kartenlesegerät erforderlich) und dem Wählerkennzeichen anmelden.

Warum gibt es die Online-Wahl nicht bei allen Kassen?

Der Bundestag hat festgelegt, dass die Online-Wahl bei der Sozialwahl 2023 ein Modellprojekt ist. An diesem können alle Krankenkassen teilnehmen, die sich dafür entschieden haben.

Was sagt die Deutsche Rentenversicherung Bund zu der Online-Wahl der Ersatzkassen?

Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die Online-Wahl ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht die Chance, das Interesse an der Sozialwahl zu erhöhen und damit auch neue Wählergruppen zu erschließen. Es ist sehr verantwortungsvoll, die Online-Wahl zunächst als Modellprojekt zu starten, um Erfahrungen zu gewinnen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das Modellprojekt und wird die im Rahmen der geplanten Evaluierung gesammelten Erfahrungen berücksichtigen, um eine Online-Wahl bei der Rentenversicherung für die nächste Sozialwahl anbieten zu können.

Kann ich auch im Ausland wählen?

Ja, die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen Versicherte mit Wohnsitz im Ausland die Wahlunterlagen allerdings beantragen. Für die Ersatzkassen gilt: Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, erhalten automatisch Post.

Wie wählen blinde und sehbeeinträchtigte Wahlberechtigte?

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können – wie bereits bei den vergangenen Sozialwahlen – mit einer Wahlschablone wählen.