Deutsche Rentenversicherung

Beitragsgruppen

Die Beitragsberechnung erfolgt aufgrund der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitnehmer in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Die Zusammenführung der Gesamtbeiträge erfolgt im Beitragsnachweis getrennt nach Beitragsgruppen.

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit einem vierstelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Für jeden Beschäftigten ist in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die für den jeweiligen Arbeitnehmer entsprechende Ziffer der nachfolgenden Tabelle anzugeben.

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung repräsentiert keinen eigenen Versicherungszweig, sondern ist Teil des Krankenversicherungsbeitrags.

Die Angabe der Beitragsgruppe 9 zur Krankenversicherung ist zwingend, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für freiwillig Krankenversicherte abführt (Firmenzahlerverfahren).

Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (PGR 110) und ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Beschäftigte (PGR 190) lautet der Beitragsgruppenschlüssel 0000.

Beitragsgruppen
Kranken-
versicherung
Renten-
versicherung
Arbeitslosen-
versicherung
Pflege-
versicherung
Kein Beitrag
= 0
Kein Beitrag
= 0
Kein Beitrag
= 0
Kein Beitrag
= 0
Allgemeiner
Beitrag = 1

Voller
Beitrag
zur Rentenversicherung = 1

Voller Beitrag = 1Voller
Beitrag = 1
Ermäßigter
Beitrag = 3
Halber Beitrag
zur RV = 3
Halber Beitrag = 2Halber Beitrag = 2
Beitrag zur land-
wirtschaftlichen
KV = 4
Pauschaler Beitrag
zur Rentenversicherung
(Geringfügig Beschäftigte) = 5
Arbeitgeberbeitrag
zur landwirtschaftlichen
KV = 5
Pauschaler
Beitrag zur KV
(Geringfügig
Beschäftigte)
= 6
Freiwilliger
Beitrag zur KV
(Firmenzahler)
= 9
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