Deutsche Rentenversicherung

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Arbeitgeber und Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch zu übermitteln (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – euBP). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Betriebsprüfung genutzt. Seit dem 1. Januar 2023 ist sie, soweit es Entgeltabrechnungsdaten betrifft, ein verpflichtendes Verfahren; für Abrechnungszeiträume bis 31. Dezember 2026 kann vom zuständigen Rentenversicherungsträger jedoch auf Antrag des Arbeitgebers eine Befreiung ausgesprochen werden. Für Daten aus der Finanzbuchhaltung wird das Verfahren ab 2025 verpflichtend und bleibt bis dahin freiwilllig.

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