Deutsche Rentenversicherung

Entgeltfortzahlung

Unter Entgeltfortzahlung wird der Anspruch auf Weiterzahlung von Arbeitsentgelten verstanden, der insbesondere im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers oder bei Arbeitsausfall durch einen gesetzlichen Feiertag besteht (Entgeltfortzahlungsgesetz). Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Umlageverfahren U1 nach dem AAG teil, womit das fortzuzahlende Arbeitsentgelt im Krankheitsfall inklusive der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bis zu 80 Prozent erstattet werden kann. Der Anspruch auf Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG stellt ebenfalls eine Form der Entgeltfortzahlung dar. Weitere Ansprüche können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.

Während der Entgeltfortzahlung besteht die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung fort. Die Entgeltfortzahlungen sind grundsätzlich als laufendes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.

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