Deutsche Rentenversicherung

Freie Mitarbeit/Honorarkraft

Die Bezeichnung Freie Mitarbeit oder Honorarkraft sagt grundsätzlich noch nichts über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus und stellt allein kein Kriterium für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit dar. Die Beurteilung ist im Wege der Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen.

Unsere Leseempfehlung

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK