Deutsche Rentenversicherung

Gesellschafter einer OHG (offenen Handelsgeschaft)

Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) unterliegen bei der Ausübung einer Tätigkeit für die OHG nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

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