Deutsche Rentenversicherung

GmbH als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) kann eine GmbH in der (Unter-)Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkte UG) mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet werden (§ 5a GmbHG). Teile der Jahresüberschüsse sind dann für bestimmte Zwecke zu verwenden. Die haftungsbeschränkte UG kann bei Erreichen von 25.000 Euro Stammkapital in eine GmbH umgewandelt werden.

Da es sich bei der haftungsbeschränkten UG um eine (Unter-)Form der GmbH handelt, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter/Geschäftsführer hier auch die für die GmbH entwickelten Grundsätze.

Unsere Leseempfehlung

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK