Der Haushaltsscheck ist eine vereinfachte Meldung eines Privathaushaltes in seiner Funktion als Arbeitgeber. Die Ausgestaltung des Verfahrens haben die Sozialversicherungsträger im Gemeinsamen Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" beschrieben.
Die Teilnahme am Haushaltsscheck-Verfahren ist verpflichtend für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, deren Arbeitsentgelte innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wobei Sachbezüge dabei unberücksichtigt bleiben. Der Arbeitgeber kann nicht alternativ das übliche Melde- und Beitragsverfahren nutzen.
Der Haushaltsscheck ist durch den Arbeitgeber bei Beginn der Beschäftigung, bei Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel Änderung des Arbeitsentgelts) und bei Beendigung der Beschäftigung unverzüglich zu erstatten. Empfänger des Haushaltsschecks ist die Minijob-Zentrale.
Die Anmeldung, der Halbjahresscheck und der Änderungsscheck können online ausgefüllt und übermittelt werden. Darüber hinaus besteht für private Arbeitgeber mit dem von der Minijob-Zentrale online zur Verfügung gestellten Minijob-Manager die Möglichkeit, unkompliziert die notwendigen Meldungen abzugeben, SEPA-Mandate zu verwalten, Beitragsübersichten einzusehen und Post digital zu erhalten oder zu versenden. Hierfür ist eine Registrierung notwendig.
Alternativ stehen die notwendigen Haushaltsscheckformulare im Internet unter www.minijob-zentrale.de zum Download bereit. Sie können blanko ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Die Übersendung an die Minijob-Zentrale erfolgt dann per Post oder Fax. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Minijob-Zentrale ist auch möglich.
Nach Eingang des Haushaltsschecks prüft die Minijob-Zentrale, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren erfüllt sind und vergibt, sofern noch nicht vorhanden, eine Betriebsnummer. Auf Grundlage des angegebenen Arbeitsentgeltes berechnet die Minijob-Zentrale die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (5 %) und zur Rentenversicherung (5 %), gegebenenfalls Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (18,6 %), die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (1,1 %) und Mutterschaft (0,22 %), die Beiträge zur Unfallversicherung (1,6 %) sowie gegebenenfalls die einheitliche Pauschsteuer (2 %), zieht den Gesamtbetrag mittels SEPA-Lastschriftverfahren halbjährlich vom Arbeitgeber ein, leitet die Beiträge, die Umlagen und die einheitliche Pauschsteuer an die zuständigen Stellen weiter und erstellt die Meldungen zur Renten- und Unfallversicherung.
Zum Jahresende erhält der Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, über die Höhe der gezahlten Entgelte sowie über die von ihm getragenen Beiträge und Umlagen. Der Arbeitnehmer erhält eine Bescheinigung über die der Rentenversicherung übermittelten Daten.
Haushaltsscheck
Der Haushaltsscheck enthält unter anderem:
- Name, Anschrift, Betriebsnummer und Steuernummer sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Arbeitgebers,
- Familienname, Vorname, Anschrift, Versicherungsnummer, Geburtsort, Geburtsname, Geburtsdatum sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers,
- die Angabe, ob der Arbeitnehmer im Zeitraum der Beschäftigung eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung ausübt,
- die Angabe, ob keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht,
- die Angabe, ob Pauschsteuer abzuführen ist,
- die Angabe, ob der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte,
- die Angabe, ob es sich um eine Anmeldung, Änderung oder Abmeldung handelt,
- Beginn und Ende der Beschäftigung,
- Höhe des monatlich gleichbleibend oder schwankend gezahlten Arbeitsentgelts in Euro (auf volle Euro-Beträge gerundet).
- das SEPA-Basislastschriftmandat zum Einzug der Beiträge, Umlagen und der einheitlichen Pauschsteuer.
Halbjahresscheck
Bei monatlich schwankendem Arbeitsentgelt bietet die Minijob-Zentrale einen Halbjahresscheck an. Der Halbjahresscheck ergänzt den normalen Haushaltsscheck. Er stellt lediglich ein zusätzliches Angebot zum normalen Haushaltsscheck dar, die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei.
Der Halbjahresscheck enthält folgende Angaben:
- Name, Vorname und Betriebsnummer des Arbeitgebers,
- Name, Vorname und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers,
- Beschäftigungszeitraum und die schwankenden Arbeitsentgelte in Euro (auf volle Euro-Beträge gerundet) in einem sechsmonatigen Zeitraum,
- Kennzeichnung über die Beendigung der Beschäftigung.
Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr, so dass der Meldezeitraum immer nur das erste oder zweite Kalenderhalbjahr umfassen darf. Anzugeben sind alle Monate, in denen das Arbeitsverhältnis im Halbjahr bestanden hat. Der Arbeitgeber muss auch Monate melden, für die er kein Arbeitsentgelt (z. B. aufgrund einer Freistellung oder unbezahltem Urlaub) gezahlt hat. Das Arbeitsentgelt ist in diesem Fall mit 0 Euro vorzugeben.
Änderungsscheck
Auch der Änderungsscheck stellt ein zusätzliches Angebot zum Haushaltsscheck dar und dient der vereinfachten Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei.
Folgende Änderungen können mit dem Änderungsscheck mitgeteilt werden:
- Namen und Anschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,
- Art der Besteuerung,
- Art des Krankenversicherungsschutzes,
- die Angabe, ob der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte oder nicht,
- Beschäftigungsende,
- Grund der Beendigung,
- Höhe des Arbeitsentgelts in Euro (auf volle Euro-Beträge gerundet),
- Kennzeichnung über schwankendes Arbeitsentgelt,
- Bankverbindung.
Beiträge
Beiträge, die im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens berechnet werden, werden für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt am 31. Juli und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31. Januar des Folgejahres fällig.
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