Deutsche Rentenversicherung

Limited

Die Limited ist eine Rechtsform des englischen Rechts mit der vollständigen Bezeichnung „Private Company Limited by Shares (Ltd.)“. Es handelt sich nach englischen Recht um eine Kapitalgesellschaft, die wie die deutsche GmbH eine juristische Person ist. Handlungsfähig wird sie durch ihre drei Organe: die Direktoren (directors), den Schriftführer (companysecretary) und die Gesamtheit der Gesellschafter (members). Mitarbeitende Gesellschafter einer englischen Limited sind sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich analog den Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern einer GmbH zu beurteilen. Schriftführer und Direktoren, die nicht gleichzeitig Gesellschafter der englischen Limited sind, sind entsprechend den Fremdgeschäftsführern einer GmbH als abhängig Beschäftigte der Gesellschaft zu beurteilen. Zu beachten ist, dass durch das endgültige Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 31. Dezember 2020 eine neue Rechtslage entstanden ist. Die bisherige Anerkennung einer englischen Limited analog einer deutschen GmbH mit Verwaltungssitz in Deutschland gründete auf der EU-Mitgliedschaft des Verei­nigten Königreichs. Seit 1. Januar 2021 ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Seit 1. Januar 2021 wird die englische Limited nach deutschem Recht nicht mehr als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft (bei Beteiligung mehrerer Personen) oder als Einzelunternehmen behandelt.

Unsere Leseempfehlung

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK