Mitglieder einer Genossenschaft üben nach dem Wesen der Genossenschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf diese aus. Sie sind im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Genossenschaft sozialversicherungspflichtig.
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Mitglieder einer Genossenschaft üben nach dem Wesen der Genossenschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf diese aus. Sie sind im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Genossenschaft sozialversicherungspflichtig.
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