Deutsche Rentenversicherung

Nachzahlung von Arbeitsentgelt

Geschuldetes Arbeitsentgelt, das infolge verspäteter Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs nachgezahlt wird (z. B. Restzahlung nach vorheriger Abschlagszahlung), ist für die Beitragsberechnung auf die betreffenden zurückliegenden Entgeltabrechnungszeiträume zu verteilen. Hierbei sind die Sozialversicherungsbeiträge für die einzelnen Entgeltabrechnungszeiträume neu zu berechnen und nachzuzahlen.

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