Deutsche Rentenversicherung

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine seit dem 1. April 2024 bestehende finanzielle Unterstützung für Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch den Strukturwandel gefährdet sind. Ziel ist es, durch Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen zu ermöglichen. Während der Weiterbildung erhalten Beschäftigte einen Entgeltersatz von 60 Prozent des Nettoentgelts; mit mindestens einem Kind erhöht sich dieser auf 67 Prozent.

Voraussetzungen für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes sind unter anderem:

  • Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft (bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten: 10 Prozent). Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, der die Qualifizierungsmaßnahmen regelt.
  • Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, der die Qualifizierungsmaßnahmen regelt.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und wird von einem nach AZAV ( Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) zugelassenen Bildungsträger durchgeführt.

Die Kosten der Qualifizierung trägt der Arbeitgeber und die Beschäftigten müssen der Teilnahme zustimmen. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Behandlung des Qualifizierungsgeldes erfolgt wie beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

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