Deutsche Rentenversicherung

Schätzung von Arbeitsentgelten

Beitragspflichtige Arbeitsentgelte können nach § 28f Abs. 2 SGB IV geschätzt werden, wenn Entgeltunterlagen nicht oder nicht vollständig vorliegen, die Buchungen manipuliert wurden oder die Höhe der Arbeitsentgelte nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann. Die Schätzung ist gerichtlich nachprüfbar.

Unsere Leseempfehlung

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK