Deutsche Rentenversicherung

Experten-Lexikon

Ein Fachglossar und Lexikon für alle, die sich für Themen rund um die Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen interessieren.

Telearbeit

Ob es sich bei Telearbeit um ein abhängiges und damit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich danach, inwieweit die Mitarbeiter in die Betriebsorganisation der Unternehmen eingegliedert sind. Für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis – trotz räumlicher Abkopplung vom Unternehmen – spricht die Einhaltung einer festen täglichen Arbeitszeit und eine volle Auslastung der Arbeitskraft, die der Mitarbeiter persönlich erbringen muss.

Trinkgelder

Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von Dritten ohne Rechtsanspruch gezahlt werden, sind steuer- und beitragsfrei. Trinkgeldeinnahmen, auf die der Beschäftigte einen Rechtsanspruch hat (u. a. der Bedienungszuschlag im Gaststättengewerbe, die Metergelder im Möbeltransportgewerbe und die Tronc-Einnahmen der Croupiers von Spielbanken), gehören jedoch zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

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