Deutsche Rentenversicherung

FAQ: Einrichtungsauswahl

Wie machen sich die Änderungen bei der Einrichtungsauswahl bemerkbar? Wie funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht? An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten rund um das Thema.

Bestimmung der Reha-Einrichtung im Einzelfall

Gibt es Reha-Einrichtungen, die von der Einrichtungsauswahl nicht betroffen sind?

Die Bestimmung der Rehabilitationseinrichtung betrifft alle Reha-Einrichtungen, ausgenommen sind nur die folgenden Fachabteilungen:

  • 2891 (Neurologie Phase C),
  • 8600 (medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2)),
  • 8800 (Rehabilitation psychisch Kranker (RPK),
  • 8510 (ambulante Rehabilitation Sucht)

Was genau sind die sozialmedizinisch objektiven Kriterien?

Zu den objektiven sozialmedizinischen Kriterien, die für die Bestimmung der Rehabilitationseinrichtung im Einzelfall maßgebend sind, gehören insbesondere:

  • Indikation
  • Nebenindikation
  • unabdingbaren Sonderanforderungen,
  • Qualität der Einrichtung,
  • Entfernung zum Wohnort
  • Wartezeit bis zur Aufnahme.

Wenn Patienten in den 14 Tagen nicht auf die Vorschläge reagieren, welche Einrichtung von den Vorschlägen bekommt dann den Zuschlag?

Wenn der Versicherte innerhalb der Frist nicht antwortet, wird von der Vorschlagsliste die erste Rehabilitationseinrichtung ausgewählt.

Wunsch- und Wahlrecht

Gibt es seitens der DRV eine Auflistung der Kriterien, die implizite Wünsche sein könnten (z.B. "am Meer", "mit Sportplatz" ...)? Erfolgt die Angabe im Reha-Antrag per Freitext oder zum Ankreuzen?

Die operationalisierbaren Kriterien zum Wunsch- und Wahlrecht können auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

Unabdingbare Sonderanforderungen zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts

Der Reha-Antrag sieht dafür Freitextfelder vor.

Wird der Versicherte die Möglichkeit haben im Antrag eine konkrete Einrichtung zu wählen?

Ja, der Versicherte kann im Antrag bis zu drei Rehabilitationseinrichtungen konkret benennen.

Wie schätzen Sie die Quote im Wunsch- und Wahlrecht ab 01.07.2023 ein?

Eine verlässliche Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch möglich.

Wie aktiv wird die deutsche Rentenversicherung Ihre Versicherten über das Wunsch- und Wahlrecht aufklären/sie darauf hinweisen?

Die Rentenversicherung hat dazu ein Kommunikationskonzept entwickelt, welches unter anderem Informationen über das Internet, die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und Publikationen (Broschüren etc.) vorsieht.

Was ist, wenn dem Versicherten keiner der Vorschläge gefällt und in Anspruch nehmen will? Kann er sich dann selbst eine Einrichtung aussuchen?

Der Versicherte kann bis zum Beginn der Reha-Leistung von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.

ICD-10-Codes

Warum ist die Borderline Persönlichkeitsstörung F60.3 und ADHS im Erwachsenenalter F90.0 nicht im ICD-10-Set der Psychosomatik. Dies sind doch häufige und die Teilhabe und Arbeitsfähigkeit gefährdende Diagnosen?

Für bestimmte Fachabteilungen wurden ICD-Sets entwickelt, die in einer typischen Fachabteilung rehabilitiert werden können. Diese ICD-Sets können jedoch durch den Federführer in Absprache mit der Fachabteilung angepasst werden. Es sind sowohl Ergänzungen bei besonderen Schwerpunkten oder Streichungen, falls nicht alle Krankheitsbilder behandelt werden, möglich.

Wo sind die ICD-10 Sets hinterlegt / einsehbar?

Die ICD-10-Sets können auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

ICD-10-Sets für Fachabteilungen

Ist es richtig, dass ICD-Sets um Diagnosen ergänzt werden können, wenn Kliniken über die entsprechende medizinische Kompetenz und Erfahrung verfügen? Wenn dies nicht der Fall wäre, würde die ärztliche Kompetenz und Berufsfreiheit beschnitten werden.

ICD-10-Codes die nicht im Set enthalten sind können nach Absprachen mit dem jeweiligen Federführer im konkreten Fall in die Beschreibung der Fachabteilung aufgenommen werden.

Wie wurden nicht reharelevante Diagnosen festgelegt?

Diese wurden festgelegt durch das Team Hausbeschreibung durch erfahrene Sozialmediziner*innen und bestätigt durch die AGMED.

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