Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitationssport und Funktions­training im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation

Rehabilitationssport und Funktionstraining stellen körperliche Aktivitäten zur Verbesserung und Steigerung der physischen Beweglichkeit und Mobilität behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen dar. Mit Mitteln des Sports (Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen) und sportlich ausgerichteter Spiele bzw. bewegungstherapeutischer Inhalte in Gruppen sollen eine möglichst nachhaltige Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsleben und der Übergang in eine eigenverantwortliche Anpassung des Lebensalltags dieser Menschen unterstützt werden.

Die Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist Aufgabe der Rehabilitationsträger verschiedener Sozialleistungsbereiche (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Eingliederungshilfe). Die Rentenversicherungsträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten bei Durchführung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte medizinische Rehabilitation. Grundlage für die Leistungserbringung nach einheitlichen Grundsätzen und Qualitätsmaßstäben durch anerkannte Leistungserbringer ist die jeweils gültige Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Rehabilitationssport und Funktionstraining.

BAR Frankfurt - Reha-Vereinbarungen

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