Deutsche Rentenversicherung

Grundlagen, Ziele und Dimensionen

Grundlagen der Reha-Qualitätssicherung

Mit über einer Million durchgeführter medizinischer und beruflicher Rehabilitationsleistungen pro Jahr ist die Deutsche Rentenversicherung der größte Reha-Träger in Deutschland. Sie trägt damit besondere Verantwortung für diesen Versorgungsbereich.

Um die Durchführung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger, aber auch wirtschaftlich sinnvoller Leistungen zur Rehabilitation sicherzustellen, begann die Deutsche Rentenversicherung 1994 mit der Entwicklung eines Systems zur Qualitätssicherung für die stationäre medizinische Rehabilitation. Nach einer mehrjährigen Umsetzungs- und Erprobungsphase mit wissenschaftlicher Begleitung wurde das QS-Programm ab Mitte 1997 in die Routine überführt. Es wird seither kontinuierlich erweitert (bspw. auf die ganztägig ambulante und berufliche Rehabilitation ausgeweitet) und weiterentwickelt. Dies geschieht im Austausch mit den Reha-Einrichtungen, den Rentenversicherungsträgern und den Gremien der Rentenversicherung.

Seit 2001 ist die Reha-Qualitätssicherung (QS) der Deutschen Rentenversicherung auch gesetzlich verankert – im Sozialgesetzbuch. Dort ist unter anderem geregelt, dass die Rehabilitationsträger gemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen erarbeiten und vergleichende Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer durchführen (§ 37 des Sozialgesetzbuches IX).

Zusätzlich ist seit 2006 ein Benchmarking durch die Träger der Kranken- und Rentenversicherung (§ 69 SGB IV) vorgeschrieben. Die Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs zwischen Trägern ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (§ 138 SGB VI).

Seit dem 01.07.2023 gewinnt die Reha-Qualitätssicherung zusätzlich an Bedeutung, weil ihre Ergebnisse künftig auch bei der Zuweisung der Versicherten in geeignete medizinische Reha-Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen.

Die Reha-Qualitätssicherung hat auch trägerübergreifend eine große Bedeutung. Deswegen kommt der Zusammenarbeit aller Rehabilitationsträger eine große Bedeutung zu. Diese erfolgt u. a. auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) – in der neben der Deutschen Rentenversicherung auch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und weitere Träger repräsentiert sind. Zur Reha-Qualitätssicherung wurde eine Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung erarbeitet.

Ziele und Dimensionen der Reha-QS

Ziel der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung ist es, die Qualität der Rehabilitation zu verbessern – an den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden orientiert. Außerdem soll das Leistungsgeschehen transparent gemacht, eine stärkere Ergebnisorientierung der Rehabilitation erreicht und das Qualitätsmanagement in den Reha-Einrichtungen direkt unterstützt werden.

Dazu untersucht die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Qualitätsaspekte der rehabilitativen Versorgung. Im Zentrum stehen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, welche jeweils mit spezifischen QS-Instrumenten und Verfahren abgebildet werden. Einige betrachten Aspekte aus mehreren Qualitätsdimensionen.

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