Deutsche Rentenversicherung

Wahl eines Qualitätssicherungsverfahrens

Gesetzliche Grundlage

Auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) müssen sich medizinische Reha-Einrichtungen seit dem 01.07.2023 im Rahmen der Zulassung unter anderem verpflichten, an dem externen Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einem anderen, von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannten Verfahren teilzunehmen.

Gegenwärtig ist eine Teilnahme am QS-Programm der Deutschen Rentenversicherung (www.reha-qs-drv.de) oder am QS-Reha-Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (https://www.qs-reha.de) möglich. Zu den genannten QS-Verfahren ist unter „Mehr zum Thema“ eine Kurzübersicht zu finden.

Aufgaben der Fachabteilungen

Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB VI umfasst:

  • Das fristgemäße Bereitstellen von für die externe Qualitätssicherung relevanten Daten nach den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung (unter anderem Übermittlung von Daten der Klassifikation therapeutischer Leistungen, anonymisierten Entlassungsberichten und Therapieplänen für das Peer Review, Angaben zur Strukturerhebung);
  • Die Benennung mindestens eines Peers pro Fachabteilung (Meldung als Peer und Ermöglichen der Teilnahme an der initialen Peer-Schulung);
  • Den Einsatz mindestens eines Peers pro Fachabteilung im Peer Review-Verfahren (Freistellung für die Begutachtung und zugehörige Veranstaltungen);
  • Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf die ggf. folgende Rehabilitand*innenbefragung der Deutschen Rentenversicherung hinweisen;
  • Die aktive Auseinandersetzung des Reha-Teams mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung mit dem Ziel, die Qualität der jeweiligen Fachabteilung zu erhalten bzw. zu verbessern;
  • Den Austausch mit dem Leistungsträger zur Qualität; aktive Mitwirkung am Strukturierten Qualitätsdialog sowie an der medizinischen Visitation;
  • Eine umgehende Mitteilung an den Federführer, wenn sich für die externe Qualitätssicherung relevante Daten der Fachabteilung ändern (bspw. Wechsel der ärztlichen Leitung, Änderung der Kontaktdaten, temporäre/dauerhafte Schließung von Fachabteilungen, Änderung des Angebots);
  • Die Zulieferung und Pflege von Angaben zur Häuserbeschreibung für das Public Reporting bzw. die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK