Deutsche Rentenversicherung

Technische Anforderungen für Reha-Einrichtungen

Alle stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, die für die Deutsche Rentenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen durchführen und eine Zulassung dafür erhalten wollen, müssen ihre Eignung zur konkreten Inanspruchnahme gegenüber einem Rentenversicherungsträger nachweisen. Im Rahmen der Eignungsprüfung müssen neben Eckpunkten für Mindestanforderungen auch strukturelle Voraussetzungen sowie technische Anforderungen erfüllt werden.

Eine technische Anforderung ist die Teilnahme am Datenübermittlungsverfahren gemäß § 301 Absatz 4 SGB V im XML-Format mit der Deutschen Rentenversicherung (Gremienbeschluss der Deutschen Rentenversicherung). Es sind folgende Voraussetzungen durch die Rehabilitationseinrichtung zu schaffen beziehungsweise zu beachten:

  • Nutzung des eXTra-Standards über den eXTra enterprise bus der DSRV (registriertes Verfahren). Der Fachdienst wird von der DSRV zur Verfügung gestellt. Andere Datenübermittlungsverfahren (z. B. email) finden mit der Deutschen Rentenversicherung keine Anwendung.
  • Für die Verschlüsselung wird das Verschlüsselungsverfahren PKCS#7, wie in der aktuellen Fassung der „Security Schnittstelle (SECON)“ beschrieben, angewendet. Download unter www.gkv-datenaustausch.de -Technische Standards
  • Es gilt die auf der Internetseite der GKV veröffentlichte aktuelle Fassung der Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung (DÜ-RV) inklusive deren technischen Anlagen (Durchführungshinweise, Datenstrukturen, Schlüsselverzeichnis, technische Beschreibung, XML-Schema).
  • Es wird die eigene Datenstruktur für die Deutsche Rentenversicherung verwendet (keine XML-Schemas der GKV).
  • Es ist ein Testfallszenario mit dem Federführer bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgreich zu bearbeiten:

Basis: - Bewilligungsnachricht des Rentenversicherungsträgers
Antworten der Einrichtung – Aufnahme, Verlängerung, Entlassungsmeldung, Rechnung, Entlassungsbericht usw.

Nach erfolgreichem Abschluss des Testverfahrens erfolgt die Freigabe durch den Federführer.

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