Deutsche Rentenversicherung

Reha § 301 (XML)




Grundlage für den neuen Datenaustausch gemäß § 301 Absatz 4 SGB V mit den Rentenversicherungsträgern ist die XML-Schnittstelle der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Aktuelle Hinweise und Verfahrensänderungen

Zum 01.09.2024 wurde das Mitteilungsverfahren zwischen der GKV, RV und den beteiligten Rehabilitationskliniken über die XML-DFÜ eingeführt. Im Datentausch mit den RV-Trägern ist der neue Geschäftsvorfall Checkliste SWE ( Nachrichtenanlass/Geschäftsvorfall Nummer '50 ') ergänzt worden. Weitere Informationen zum Mitteilungsverfahren können Sie der Webseite der GKV entnehmen.

www.gkv-datenaustausch.de

Ab dem 01.03.2024 ist für alle teilnehmenden Rehabilitationseinrichtungen eine inhaltliche Prüfung der Datensätze vorgesehen. Details zur Umstellung, der inhaltlichen Prüfungen und den drei verschiedenen Prüfstufen finden Sie im beiliegenden Schreiben. Die Beschreibung der einzelnen Prüfungen können dem Prüfkonzept entnommen werden.

Information zur Umstellung der Fehlerprüfung

Technische Anforderungen an medizinische Rehabilitationseinrichtungen

Alle stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, die für die Deutsche Rentenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen durchführen und eine Zulassung dafür erhalten wollen, müssen ihre Eignung zur konkreten Inanspruchnahme gegenüber einem Rentenversicherungsträger nachweisen. Im Rahmen der Eignungsprüfung müssen neben Eckpunkten für Mindestanforderungen auch strukturelle Voraussetzungen sowie technische Anforderungen erfüllt werden.

Eine technische Anforderung ist die Teilnahme am Datenübermittlungsverfahren gemäß § 301 Absatz 4 SGB V im XML-Format mit der Deutschen Rentenversicherung. Es sind folgende Voraussetzungen durch die Rehabilitationseinrichtung zu schaffen beziehungsweise zu beachten:

  • Nutzung des eXTra-Standards über den eXTra enterprise bus der DSRV (registriertes Verfahren). Der Fachdienst wird von der DSRV zur Verfügung gestellt. Andere Datenübermittlungsverfahren (z. B. email) finden mit der Deutschen Rentenversicherung keine Anwendung.
  • Für die Verschlüsselung wird das Verschlüsselungsverfahren PKCS#7, wie in der aktuellen Fassung der „Security Schnittstelle (SECON)“ beschrieben, angewendet. Download unter www.gkv-datenaustausch.de Technische Standards
  • Es gilt die auf der Internetseite der GKV veröffentlichte aktuelle Fassung der Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung (DÜ-RV) inklusive deren technischen Anlagen (Durchführungshinweise, Datenstrukturen, Schlüsselverzeichnis, technische Beschreibung, XML-Schema).
  • Es wird die eigene Datenstruktur für die Deutsche Rentenversicherung verwendet (keine XML-Schemas der GKV).
  • Es ist ein Testfallszenario mit dem Federführer bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgreich zu bearbeiten
  • Die Serveradressen (für das Test- und Produktionssystem) der Datenannahme und Verteilstelle der DSRV in Würzburg für den DTA mit der Rentenversicherung können der Webseite zum eXTra-Standard www.extra-standard.de in der dort aufgeführten Schnittstellenbeschreibung, Punkt 2.6, unter dem Kapitel 2.2 Server-Adressen entnommen werden.

    Weitere Hinweise:

  • Mit jeder Übertragung wird genau ein Geschäftsvorfall übermittelt.

  • Für den Datenaustausch mit der Rentenversicherung gilt, wie beim Datentausch mit der gesetzlichen Krankenversicherung, eine maximale Dateigröße von 20 MB pro XML-Nachricht.

  • Die Übermittlung von Dokumenten muss im PDF-Format erfolgen, es wird das Dateiformat PDF/A3 empfohlen.

  • Die Daten (z.B. Bewilligungen und Fehlermeldungen) müssen von den teilnehmenden Kliniken selbstständig bei der DSRV-DAV abgerufen werden.

  • Die Übertragungsreihenfolge der Nachrichten ist einzuhalten. Sie können die Reihenfolge u.a. dem zum Kliniktest bereitgestellten Testplan (unter Testphasen) entnehmen.

Anmeldung

Die ausgefüllte und durch die Einrichtung unterschriebe Anmeldung leiten Sie bitte an die Hausbetreuung oder den EDV Ansprechpartner des federführenden RV-Träger/Belegers (siehe Ansprechpartner) weiter.

Bitte beachten Sie auch unsere Ausfüllhinweise zur XML-Anmeldung im technischen FAQ.

Anmeldung zum Reha-Datenaustausch nach § 301 SGB V

Ablauf

Wenn alle Anforderungen durch die Rehaeinrichtung erfüllt werden und die Rehaeinrichtung am Verfahren teilnehmen möchte, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der am Verfahren teilnehmenden federführenden RV-Träger/Beleger. Diese werden Ihnen dann das Anmeldeformular zur Verfügung stellen.

Anschließend wird der federführende Träger mit der Einrichtung einen Test über alle von der RV unterstützten Geschäftsvorfälle durchführen und nach erfolgreichem Abschluss des Tests die Klinik zur DFÜ nach §301 (XML) zulassen.

Nach Abschluss des Tests kann die Klinik zusätzlich von weiteren RV-Träger/Beleger in die DFÜ nach §301 SGB V (Absatz 4) - XML aufgenommen werden. Für die Aufnahme der DFÜ nach §301 (XML) mit weiteren RV-Trägern/Belegern sind keine weiteren Tests notwendig.

Geschäftsvorfälle

Die unterstützten Geschäftsvorfälle können der Webseite der GKV-Webseite zur DFÜ nach §301 (XML) und den XML-Musterdateien entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass es ggf. zu besonderen Anforderungen einzelner RV-Träger zur Übermittlung der einzelnen Geschäftsvorfälle geben kann (z.B. beim Geschäftsvorfall "Rechnung").

Ansprechpartner

Bei Interesse am Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausbetreuer oder EDV-Ansprechpartner des am Pilotverfahren beteiligten federführenden RV-Trägers/Belegers.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Deutsche Rentenversicherung Bund

Jan Herrmann

DFÜ-Fachabteilung

Deutsche Rentenversicherung Hessen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Heinz Krahwinkel

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Deutsche Rentenversicherung Nord

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Deutsche Rentenversicherung Saarland

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

DSRV

Bitte kontaktieren Sie die DSRV nur bei technischen Problemen, nachdem Sie von Ihrem federführenden Rentenversicherungsträger folgende Informationen erhalten haben:

  • Monitor ID
  • Erstellungsdatum
  • IK Absender
  • IK Empfänger

Nur Tickets mit den oben genannten Angaben werden bearbeitet.

Rentenversicherungsträger

Am Verfahren beteiligte Rentenversicherungsträger mit dazugehörigem Institutionskennzeichen (IK):

Rentenversicherungsträger

IK-Nr.

Deutsche Rentenversicherung Bund

111170019

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

109905003

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ARGE

109907904

Deutsche Rentenversicherung Nord

111302018

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

110328005

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

111204008

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

111409005

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

110310005

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

110511008

Deutsche Rentenversicherung Hessen

110612000

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

110513000

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

110716005

Deutsche Rentenversicherung Saarland

111017023

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

110824084

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

110921015

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

110918021

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

110915017

Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV)

110999007

XML-Musterdateien

Aktualisierte Geschäftsvorfälle in der GKV-Schema Version REH 5.0.0 ; gültig ab 01.04.2022

Geschäftsvorfälle REH 5.0.0 herunterladen (zip, 184KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktualisierte Geschäftsvorfälle in der GKV-Schema Version REH 6.0.2; gültig ab 01.04.2023

Geschäftsvorfälle REH 6.0.2 herunterladen (zip, 151KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktualisierte Geschäftsvorfälle in der GKV-Schema Version REH 7.0.1; gültig ab 01.10.2023

Geschäftsvorfälle REH 7.0.1 herunterladen (zip, 46KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Prüfkonzept

Die bei der DSRV-DAV eingehenden Datensätze werden auf ihre Plausibilität geprüft. Die Datensätze werden nur weitergeleitet, wenn sie die Prüfungen, die in dem angehängten Prüfkonzept beschrieben sind, durchlaufen haben. Im Fehlerfall wird der entsprechende Fall gekennzeichnet und die Art des Fehlers beschrieben.

Das Prüfkonzept hat sich aus der engen Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen entwickelt.

Benutzerhandbuch Fachdienst "Reha301-DAV" - Fachliche Prüfung

Weiterführende Informationen

Die aktuellen XML-Schemen, Geschäftsvorfallbeschreibungen, das Schlüsselverzeichnis und die Rahmenvereinbarung sowie weitere Verfahrenshinweise finden Sie auf der Webseite der GKV:

www.gkv-datenaustausch.de

Infomationen zum verwendeten eXTra-XML-Protokoll zum Transport der §301 Nutzdaten finden Sie über den nachfolgenden Link:

www.extra-standard.de

Für benötiigten Zertifikate können Sie über die folgenden beiden Trustcenter beantragen:

www.itsg.de/oeffentliche-services/trust-center

https://www.dktig.de/trustcenter/trustcenter-fuer-den-datenaustausch-nach-ss-301-sgb-v

Fachliche Fragen und Antworten

Wer ist mein Ansprechpartner?

Grundsätzlich ist der federführende Rentenversicherungs-Beleger/Kostenträger zuständig und als erster zu kontaktieren (siehe Ansprechpartner des jeweiligen Trägers hier auf der Webseite).

Können Tests gebündelt werden?

Für ein Bündeln von Kliniktest ist Voraussetzung, dass die Einrichtungen die gleiche Softwarekonstellationen und Versionen einsetzen.

Wir empfehlen den Softwareanbietern sich eine Piloteinrichtung seiner Kunden auszuwählen und die Anmeldung und den Test mit dieser Einrichtung durchzuführen.

Kliniken mit identischer Software können anschließend mittels kurzem Anbindungstest zugelassen werden.

Produktivschaltung nach Test der federführenden Rentenversicherungsträgers

Mit der Freigabe der Klinik durch den Federführer kann automatisch jeder Rentenversicherungsträger den DT301-XML mit dieser Reha-Einrichtung durchführen. Eine zusätzliche Anmeldung oder eine Freischaltung für jeden einzelnen Rentenversicherungsträger bei der DSRV ist nicht erforderlich.

Ist ein Einsatz des XML-Verfahrens zwingend erforderlich?

Das bisherige DFÜ-Altverfahren läuft am 30.06.2022 aus. Bis dahin sollte bei allen Reha-Einrichtungen das XML-basierte Verfahren eingeführt worden sein.

Wie verläuft die Umstellung vom alten DFÜ (EDIFACT) ins neue DFÜ-Verfahren (XML)?

Für Einrichtungen, die bereits am Altverfahren teilnehmen gibt es zwei Umstellungsvarianten, die Stichtags- und die Fallbezogene Umstellung.

Stichtagsumstellung - Die Klinik wird zu einem zwischen Rentenversicherungsträger und Einrichtung vereinbarten Termin auf die neue XML-DFÜ umgestellt. Ab dem vereinbarten Termin müssen alle Nachrichten der Klinik im neuen XML-Format an die RV übertragen werden.

Auch die per DFÜ-Altverfahren bewilligten Maßnahmen müssen ab dem vereinbarten Stichtag im neuen XML-Verfahren abgewickelt und abgeschlossen werden.

Fallbezogene Umstellung - Die Einrichtung antwortet nur auf die Fälle via XML-DFÜ, die auch via XML-DFÜ bewilligt worden sind. Die im EDIFACT-Verfahren bewilligten Maßnahmen werden auch über Alt-Verfahren abgeschlossen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Alt-DFÜ ab 30.06.2022 abgeschaltet wird. Bei einer fallbezogenen Umstellung können dann ab diesem Zeitpunkt keine Datensätze im EDIFACT-Verfahren mehr übermittelt werden. Die stichtagsbezogene Umstellung wird daher empfohlen.

Am Start des XML-Verfahrens beteiligte Rentenversicherungsträger

Grundsätzlich wird das Verfahren bei allen Rentenversicherungsträgern eingesetzt. Auf Grund der Vielzahl an Klinikanmeldungen und dem damit verbundenen Testaufwand werden nicht alle interessierten Einrichtungen zeitgleich getestet und aufgenommen werden können.

Wir empfehlen die Klinik trotzdem zeitnah für das Verfahren anzumelden. Damit die RV eine Priorisierung der Anmeldungen vornehmen und die benötigen Ressourcen besser planen kann.

Welche Entgeltschlüssel werden durch die Deutsche Rentenversicherung mit dem GF Rechnung in der XML-DFÜ unterstützt?

Informationen für die Entgeltschlüssel für den DTA mit der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ebenfalls über unsere Webseite über die verlinkte Webseite der GKV in der Technischen Anlage 3 (Schlüsselverzeichnis, 25.02.2020).

GKV-Datenaustausch

Es werden grundsätzlich alle Entgeltschlüssel aus der Technischen Anlage 3 (Schlüsselverzeichnis), die für die DRV ausgewiesen sind, unterstützt.

Die Verfahrensart ist aus der Bewilligung zu übernehmen.

Für weitere Informationen zu den zu unterstützen Entgeltschlüssel stimmen Sie sich bitte mit den federführenden Rentenversicherungsträger und den belegenden Rentenversicherungsträgern ab.

Ab wann startet das Verfahren? Wird ab 1. Juli erst getestet oder geht es gleich in den produktiven Betrieb (Echtsystem)?

Eine Überführung einer Einrichtung ins Echtsystem ohne zuvor durchgeführten Test ist nicht vorgesehen. Die verwendete Software muss mindestens einmal intensiv durch einen Rentenversicherungsträger durchgetestet worden sein. Dieser Test kann auch zentral über den Softwareanbieter mittels ausgewählter Piloteinrichtung durchgeführt werden.

Für die Aufnahme weiterer Einrichtungen muss nach erfolgreichem zentralen Test der Kliniksoftware zumindest ein Anbindungstest durchgeführt werden: Der Anbindungstest soll sicherzustellen, dass die Konfiguration funktioniert und die Daten auch bei der Gegenseite ankommen.

Für die weitere Planung und Priorisierung der Tests sind die auf der Homepage der DRV zum DT301-XML genannten fachlichen Ansprechpartner der DRV verantwortlich.

Auf welche neuen Geschäftsvorfälle müssen wir uns einstellen?

Die unterstützten Geschäftsvorfälle können den nachfolgenden Webseiten/Dokumenten entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass es durchaus besonderen Anforderungen einzelner Rentenversicherungsträger bei der Übermittlung einzelner Geschäftsvorfälle geben kann (z.B. bei GF Rechnung und der zu übermittelnden Entgeltschlüssel).

Auf der Webseite der GKV finden Sie die Rahmenvereinbarung (§ 3 Geschäftsvorfälle) sowie die technische Anlage 3 ( 21.08.2020; 2.111 Geschäftsvorfall - Seite 65) mit weiteren Informationen zu den unterstützten Geschäftsvorfällen.

GKV-Datenaustausch

Die Details sind mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen.

Wird es ein einheitliches Vorgehen bei Verlängerungen geben? Können wir zukünftig bei allen Kostenträgern, die am Verfahren teilnehmen, die ersten 14 Tage elektronisch anzeigen?

Grundsätzlich werden sowohl der GF "Verlängerung des Aufenthaltes" und der GF "Verlängerung der Kostenzusage" von allen Rentenversicherungsträgern unterstützt.

Die genaue Verfahrensweise ist mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären.

Können alle DRVen ab Starttermin alle Geschäftsvorfälle verarbeiten oder sind individuelle Absprachen zwischen Klinik und  DRV notwendig?

Grundsätzlich wird allen Rentenversicherungsträger vom federführenden Rentenversicherungsträger der Start des XML-basierten Datenaustauschs bekannt gegeben. Es wird den Reha-Einrichtungen jedoch empfohlen, die belegenden Rentenversicherungsträger aktiv darüber zu informieren. Außerdem sind weiterhin individuelle Absprachen zwischen der Klinik und dem jeweiligen RV-Kostenträger über die zu übermittelten Geschäftsvorfälle erforderlich.

An wen muss die Klinikanmeldung adressiert werden? Ist es ausreichend den federführenden Rentenversicherungsträger die Anmeldung zukommen zu lassen?

Für den Test und die Zulassung der Einrichtung ist der federführende Rentenversicherungsträger verantwortlich.

Nach Abschluss des Tests werden die anderen Rentenversicherungsträger informiert und können die Einrichtung dann ebenfalls (i.d.R. ohne weiteren Test) in die XML-DFÜ aufnehmen.

Um den Prozess zu beschleunigen kann es nicht schaden, wenn die Klinik die belegenden Rentenversicherungsträger zusätzlich über den Testabschluss informiert.

Bei welchen XML-Nachrichten werden von der DRV Dateianhänge erwartet?

Dateianhänge können grundsätzlich mit jedem Geschäftsvorfall übermittelt werden. Es ist jedoch eine vorherige Absprache mit dem jeweiligen RV-Kostenträger erforderlich. Grundsätzlich immer zu übersenden ist der vollständige Ärztliche Entlassungsbericht. Es ist nicht ausreichend nur die Freitexte (Beispiel Blatt 2) als PDF-Dokument zu übertragen.

Bei empfohlener Nachsorgeleistung ist auch bei der Entlassungsmeldung ein entsprechender Dateianhang (Formular G4802) zu übermitteln.

Für das Formular G4802 ist die händische oder digitale Unterschrift der Versicherten erforderlich. Der Reha-Arzt bzw. die Reha-Ärztin kann das Formular G4802 digital bzw. mit anerkannter Signatur unterschreiben.

Wie groß ist die maximale Seitenanzahl des übermittelten PDF-Entlassungsberichts ?

Es liegen keine technischen Limitierungen vor. Es gelten grundsätzlich die Vorgaben aus dem Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung.

Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht

Wer ist bei technischen / fachlichen Fehlern zuständig? An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich ist bei fachlichen Fragen immer der belegende bewilligende RV-Träger als erstes zu informieren. Bei fehlenden Bewilligungen & Absagen wenden Sie sich bitte immer erst an den RV-Träger, der die Maßnahmen bewilligt hat.

Die DSRV ist nur bei rein technischen Fehlern, wie z.B. Verbindungsfehlern, Serverprobleme, Problemen bei der Abholung der Daten, Verschlüsselungsfehlern oder exTRa-Validierungsfehlern betreffen, zu kontaktieren.

Wie erfolgt die Übermittlung des Reha-Entlassungsbericht Dokuments?

Der vollständige Reha-Entlassungsbericht ist als ein PDF-Dokument mit dem XML-Geschäftsvorfall Entlassungsbericht zu übermitteln. Das Entlassungsberichtsdokument sollte nicht über mehrere Dateianhänge verteilt sein. Sofern Laborwerte mit übermittelt werden sollen, sind diese mit dem PDF-Entlassungsbericht auf Blatt 2 mit zu übertragen.

Was ist beim AHB-Verfahren zu beachten?

Die Antragsunterlagen für Anschlussrehabilitation sind der DRV Bund wie bisher per Fax oder postalisch zu übersenden.

Daraufhin erfolgt die Prüfung der Kostenübernahme und im Falle der Kostenübernahme erhält Ihre Einrichtung eine entsprechende Bewilligung im XML-Format, auf die Sie als Leistungserbringer mit einer entsprechenden Aufnahmemeldung reagieren.

Technische Fragen und Antworten

Was ist beim Ausfüllen der XML-Anmeldung zu beachten? Ausfüllhinweise zum Anmeldeformular

Institutionskennzeichen (IK):
Sollte die Einrichtung mehrere Institutionskennzeichen (IK) besitzen, so ist das zu verwendende IK mit dem federführenden Kostenträger abzustimmen.

Name des Kliniksystems:
Hier ist der vollständiger Name des Krankenhausinformationssystems anzugeben.

Softwarehersteller / Version
Softwarehersteller und Version des verwendeten Krankenhausinformationssystems.

Kommunikation

Softwarehersteller:
Softwarehersteller des verwendeten Kommunikationsservers.

Version:
Version des verwendeten Kommunikationsservers.

Die Informationen zum KIS und Kommunikationsserver helfen uns die Klinikanmeldungen zu priorisieren und Tests mit Kliniken, die die identische Software einsetzen, wie Einrichtungen, die bereits zugelassen sind, über einen kurzen Anbindungstest zuzulassen.

Beim Ausfüllen der Punkte "Komprimierung" und "Klinik befindet sich im Netz der DRV" gibt es folgendes zu beachten:

Komprimierung:
Möchte eine Klinik die Dateien komprimiert verschicken und erhalten, ist nur eine Komprimierung über GZIP zulässig.
Die Sendungen werden somit vor dem Verschlüsseln bzw. vor dem Versenden komprimiert.

Klinik befindet sich im Netz der DRV:
Hierbei handelt es sich um die Frage ob die jeweilige Klinik eine interne Klinik (somit im Intranet der Rentenversicherungsträger eingebunden) oder um eine externe Klinik (keine Anbindung an das Intranet der Rentenversicherungsträger, nur Kommunikation über Internet) handelt.

Bei der DSRV werden unterschiedliche Ausgänge für die jeweilige Kommunikationsart genutzt.
Daher wird eine falsche Auswahl dieser Einstellung dazu führen das keine Daten abgeholt oder gesendet werden können.

Falls hierbei weiterhin Unklarheiten aufkommen, sollten Sie sich an den federführenden Träger wenden um Komplikationen zu verhindern.

Kommen wie im Alt-DFÜ-Verfahren (EDIFACT) mehrere Datenannahmen und Verteilstellen (DAV) zum Einsatz?

Im neuen XML-Verfahren gibt es für alle Rentenversicherungsträger nur noch die DSRV als gemeinsame Datenannahme und Verteilstelle (DAV).

Wer ist mein Ansprechpartner bei der neuen gemeinsamen Datenannahmestelle der DSRV? An wen kann ich mich wenden, wenn Fehler bei der Übertragung an die DSRV oder beim Abruf der Daten von der DSRV auftreten? Wer ist unser Ansprechpartner bei der DSRV ?

Wir empfehlen, über die Supportangebote der DSRV Webseite, ein Fehlerticket zu stellen.

Störungsticket

Bitte geben Sie in der Fehlermeldung an, um was für ein Verfahren es sich handelt, bzw. welche Art von Daten Sie an die DSRV übertragen wollen, damit Ihre Anfrage schneller zugeordnet und bearbeitet werden kann.

Die DSRV ist außerdem über folgende Wege erreichbar:

Hotline: +49 931 6002 73500 und
E-mail: AnmeldungRehaDatenaustausch@drv-bund.de

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fehlern betreffend der Ver-/Entschlüsselung der DFÜ-Daten?

Hier können Sie ebenfalls die DSRV kontaktieren (siehe obere Frage).

Können Datensätze, die nicht in der Rehabilitations-Einrichtung angekommen sind, wie in der alten DFÜ nachgefordert und nachgesandt werden?

In der XML-DFÜ ist eine Nachsendung nicht mehr notwendig, weil die Klinik über den sogenannten "Hole-Betrieb" die Bewilligungen, Absagen, Ergänzung vor Reha-Beginn und Fehlerquittungen beliebig oft abrufen kann.

Sollten die Daten weiterhin nicht abrufbar sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger, von dem die Fälle bewilligt worden sind.

Werden den Kliniken wie in der Alt-DFÜ Eingangsbestätigungen oder DAV-Quittungsprotokolle zur Verfügung gestellt?

Eingangsbestätigungen und DAV-Quittungsprotokolle sind bisher nicht im Verfahren vorgesehen. Für fehlerhafte DFÜ-Übermittlungen kann die Klinik bei der XML-Fehlernachrichten abrufen. Diese werden über denselben Weg, wie Bewilligungen und Absagen, durch den Kostenträger zur Verfügung gestellt.

Wie erhält die Rehabilitationseinrichtung Rückmeldung darüber, ob die Nachrichten auch angenommen und verarbeitet werden konnten?

In der ersten Ausbaustufe erhalten Sie diese Informationen lediglich über die XML-Fehlernachricht, die sie wie z.B. die Bewilligungen bei der DSRV abrufen können.

Welches Verschlüsselungszertifikat kommt auf der DRV Seite zum Einsatz?

Auf Seite der DRV kommt das Zertifikat der DSRV für die Verschlüsselung der Klinikdaten zum Einsatz. Die Daten für die Klinik werden mit dem Zertifikat der DSRV elektronisch signiert. Das Institutions-Kennzeichen (IK) der DSRV lautet 110999007! Mit diesem IK sollten Sie den öffentlichen Schlüsselteil (Public-Key) bei der ITSG abrufen können.

Rentenversicherungsträger an Klinik:

Verschlüsselung der Daten mit dem Public-Key der Klinik und elektronische Signatur mit dem Private-Key der DSRV (IK 110999007).

Somit ist sichergestellt, dass nur die Klinik die Daten entschlüsseln kann.

Klinik an Rentenversicherungsträger:

Verschlüsselung der Daten mit dem Public-Key der DSRV und elektronische Signatur mit dem Private-Key der Klinik.

Auch hier ist damit sichergestellt, dass nur der Empfänger die Daten entschlüsseln kann.

Kann das bestehende Zertifikat unserer Kunden/Leistungserbringer genutzt werden, welche bereits im Datenaustausch-Verfahren mit Krankenkassen genutzt wird?

Die bisher verwendeten Verschlüsselungszertifikate der beiden Trustcenter ITSG und DKTIG der Kliniken können auch in der neuen XML-DFÜ eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das eingesetzten Verschlüsselungszertifikat nicht abgelaufen und noch gültig ist.

Über welchen Kommunikationsweg sind die Daten an die RV zu übertragen?

Die Daten sind ausschließlich über den eXTra-Standard (mittels Webservice) zu übermitteln.

Im Unterschied zum DFÜ-Altverfahren müssen die Daten aktiv von der Klinik abgerufen werden (im sogenannten "Abhol-/Hole-Betrieb").

Die Adressen der DSRV können der Webseite https://www.extra-standard.de/verfahren-nutzen/registrierte-verfahren/reha-301.html bzw. der dort hinterlegten Dokumentation "Schnittstellenbeschreibung" entnommen werden.

Server-Adressen

Bei den Test- und Produktionsservern der DSRV handelt es sich um physikalisch getrennte Server-Systeme, die über folgende URL’s erreichbar sind:

  • Testsystem: https://agse.eservicet-drv.de/KommServer/ExtraService
  • Produktionssystem: https://agse.eservice-drv.de/KommServer/ExtraService

Kann die DRV Änderungs- und Stornomeldungen verarbeiten?

Bei den Änderungs- und Stornomeldungen kommt das Verarbeitungskennzeichen (VKZ) und die laufende Nummer zum Einsatz.

Das Vorgehen für diese Meldungen ist ausführlich in den Durchführungshinweisen beschrieben.

GKV-Datenaustausch

Wie werden die Daten übertragen?

Die XML-Nutzdaten werden mit dem einheitliche XML-basierten Transportverfahren (eXTra-Standard) über die Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Würzburg (DSRV-DAV) mit allen Rentenversicherungsträger ausgetauscht.

Die Daten der Deutschen Rentenversicherung müssen durch die teilnehmenden Einrichtungen selbstständig im sogenannten Abholbetrieb abgerufen werden.

Die Daten der teilnehmenden Einrichtungen für die Deutsche Rentenversicherung können 24/7 an die Datenannahmestelle in Würzburg übertragen werden.

Die Beschreibung der XML-Nutzdaten:

GKV-Datenaustausch

Informationen und die Schnittstellenbeschreibung zu eXTra:

https://www.extra-standard.de/verfahren-nutzen/registrierte-verfahren/reha-301.html

Wie lange werden die Daten (Bewilligungen, Absagen, ...) bei der DSRV für die Kliniken vorgehalten?

Die durch die RV-Träger erstellten Datensätze stehen bei der DSRV 180 Tage zur Abholung bereit.

Wie groß dürfen die mit einem XML-Nachricht übermittelten Dateianhänge sein?

In der Regel werden Dateianhänge vorerst nur bei den Geschäftsvorfällen Entlassungsbericht, Entlassungsmeldung (bei Nachsorgeempfehlung) und Rechnung (DRV-Bund) erwartet.

Die Dateigröße der angehängten PDF-Dateien darf 20MB (bezogen auf einen Geschäftsvorfall) nicht überschreiten. Die Dateianhänge sind nach Möglichkeit im Dateiformat PDF/A-3 zu übertragen.

Wir empfehlen die Details und dem Umgang mit weiteren Geschäftsvorfällen vor Verfahrensbeginn mit dem belegenden RV-Trägern abzustimmen.

Wie oft sollen die Daten bei der DSRV täglich abgerufen werden?

Wir bitten die beteiligten Einrichtungen die Daten maximal stündlich bei der Datenannahme und Verteilstelle der DSRV abzurufen.

Ein Datenabruf alle 15 Minuten ist nicht notwendig.

Was bedeuten die Statuscodes und Texte bei Übertragungen an die DSRV und was ist bei den einzelnen Statuscodes zu veranlassen?

Der Schnittstellenbeschreibung zum eXTra-Standard können unter dem Punkt 4.1 die DSRV-StatusCodes mit Text und dazugehöriger Erläuterung entnommen werden.

Siehe SchnittspezReha301v1_04_00.pdf unter https://www.extra-standard.de/verfahren-nutzen/registrierte-verfahren/reha-301.html

Was ist zu veranlassen, sollte die Klinik Nachforderungen von den RV-Trägern zu bereits durchgeführten DFÜ-Übertragungen erhalten?

Zu jeder erfolgreichen Übertragung an die DSRV erhalten Sie einen eXTra-Response (Annahmequittung).

Aus aktuellem Anlass empfehlen wir unseren Partnern bei Übertragungen an die DSRV den DSRV eXTra-Response maschinell auszuwerten oder zumindest zu prüfen oder im Kliniksystem anzuzeigen.

Sollten Sie zu übertragenen Nachrichten an die DSRV keinen Response erhalten haben, ist davon auszugehen, dass diese Daten nicht bei der DSRV eingegangen, verarbeitet und dementsprechend nicht weitergeleitet wurden.

Weitere Informationen zum Aufbau des DSRV-eXTra-Response finden Sie in der Dokumentation des eXTra-Standards im Dokument 2.6 Schnittstellenbeschreibung.

Siehe: www.extra-standard.de

2.6 Schnittstellenbeschreibung

Hier finden Sie u.a. weitere Informationen unter

2.5.1 Senden einer Reha-Nachricht an die Rentenversicherung
3.2.2 Transport-Header der Response --> 3.2.2.17 Element Code
4.1 StatusCodes - Tabelle

Für eine erfolgreiche Übertragung erhalten Sie unter anderem die folgende Meldung

I01 Daten erfolgreich gespeichert.

Hier noch der dazugehörige Auszug aus dem eXTra-Response:

<xcpt:Flag weight="http://www.extra-standard.de/weight/INFO">
<xcpt:Code>I01</xcpt:Code>
<xcpt:Text>Nachricht konnte erfolgreich gespeichert werden</xcpt:Text>
</xcpt:Flag>

Weitere erfolgreiche Anfragen (requests) an die DSRV und deren positive Quittierung sind z.B. die Statuscodes I50 und I51 und können der Schnittstellenbeschreibung entnommen werden.

Die möglichen Fehlercodes entnehmen Sie bitte dem aufgeführten Dokument unter 4.1. StatusCodes

E01 Steuerdaten unvollständig

Hier noch der dazugehörige Auszug aus dem eXTra-Response:

<xcpt:Flag weight="http://www.extra-standard.de/weight/ERROR">
<xcpt:Code>E01</xcpt:Code>
<xcpt:Text>Fehler beim Auslesen der Steuerdaten</xcpt:Text>
</xcpt:Flag>

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