Die Nationale Präventionskonferenz
Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Nationale Präventionskonferenz (NPK) eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken und eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben.
Nationale Präventionskonferenz
Die NPK besteht aus Vertretern der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Sie bündeln ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten, um die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe der Bürger zu fördern. Seit 2017 ist auch der Verband der Privaten Krankenversicherung dabei. Bund, Länder, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner, Vertretungen der Patientinnen und Patienten sowie das Präventionsforum wirken in der NPK in beratender Funktion mit.
Der Vorsitz wechselt zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Nationale Präventionskonferenz (NPK)
Nationale Präventionsstrategie der NPK
Die nationale Präventionsstrategie der NPK verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen. Sie sollen in all ihren Lebenswelten Rahmenbedingungen vorfinden, die ihre Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe fördern. Lebenswelten, auf die besonders geschaut wird, sind z. B. Städte und Gemeinden, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen.
Nationale Präventionsstrategie