Deutsche Rentenversicherung

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf Ihre fachlichen und technischen Fragen zur Antragsaufnahme mit der Anwendung rveServices - eAntrag/Expertenversion.

Fachliche Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten fachlichen Fragen zur Antragsaufnahme mit der Anwendung rveServices - eAntrag/Expertenversion.

Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Meldungen?

Die Meldungen werden unterschieden in:

  • Fehler: Die Eingaben sind fehlerhaft und müssen berichtigt werden, ansonsten ist kein Senden des Vorgangs möglich.
  • Warnungen: Die Eingaben erscheinen unplausibel und sollten überprüft und gegebenenfalls geändert werden; ein Senden des Vorgangs ist dennoch möglich.
  • Hinweise: Es werden zusätzliche Informationen zur Vervollständigung des Vorgangs gegeben, zum Beispiel, dass weitere Unterschriften oder weitere Formulare erforderlich sind.

Warum kann ich einen Vorgang nicht senden, wenn die Namensangaben in gesperrter Schrift erfolgten?

Das Senden eines Vorgangs ist nur möglich, wenn die Namensangaben in rveServices - eAntrag/Expertenversion nicht gesperrt (nicht "M U S T E R M A N N" sondern "Mustermann") geschrieben werden.

Warum kann ich einen Vorgang nicht senden?

Das Senden eines Vorgangs ist nur möglich, wenn alle Pflichtfragen beantwortet und keine Fehler im Vorgang enthalten sind.

Warum erscheint der Sendedialog vor dem Druckdialog?

Mit dem Senden des Antrags erhält der Vorgang eine Vorgangs-ID (Identifikationsnummer), die sowohl im Ausdruck als auch im maschinellen Antragsdatensatz wiedergegeben wird. Diese Vorgangs-ID gewährleistet die Zusammengehörigkeit zwischen den Ausdrucken und dem Datensatz.

Der Druck kann weiterhin manuell vor dem Senden erfolgen. Werden jedoch Änderungen im Nachgang vorgenommen, so erhält der Antrag eine neue ID und ein neuer Ausdruck mit entsprechender ID ist zu erstellen.

Wie erfolgt die Meldung an die Krankenkasse, wenn das Senden des Vorgangs aus technischen Gründen nicht möglich ist?

Im Hauptantrag müssen die Angaben für die maschinelle Weiterleitung der Krankenversicherungsdaten entfernt werden.  

Es wird dann automatisch ein Komplettdruck des R810 - Meldung zur Krankenversicherung der Rentner - ausgegeben.

Der Ausdruck ist vom Antragsteller zu unterschreiben und dann auf dem Postweg an die zuständige Krankenkasse zu senden.

Weshalb kann ich in der Meldung an die Krankenkasse bei der Antragsaufnahme keine Bemerkungen hinzufügen?

Im elektronischen Datenaustausch mit den Krankenkassen ist eine Weiterleitung von Bemerkungen nicht vorgesehen.

Wie kann ich einen nicht erforderlichen Unterantrag vollständig überspringen?

Nachdem man im Rahmen der Antragsaufnahme zum Unterantrag weitergeleitet wurde, dürfen im Antrag keine Fragen angeklickt oder Eingaben gemacht werden.

Es muss direkt in der Werkzeugleiste (Symbolleiste) oder am Ende des Antrags das Feld "Abbrechen" angeklickt werden.  

Hierdurch wird der Unterantrag bei der Antragsaufnahme vollständig übersprungen, das heißt ein Drucken und Senden dieses Unterantrages erfolgt nicht.

Wie kann ich die Übersichtlichkeit im Eingabefenster anders gestalten?

Über den Menüpunkt "Bearbeiten" > "Benutzervorgaben" > "Anzeige / Druck" kann man die Darstellung der Fragetexte im Antragseditor "kurz" wählen.

Damit werden die Fragetexte in Kurzform dargestellt.

Im Bedarfsfall kann man sich die vollständige Fragestellung mittels "Tooltip" (Mauszeiger ohne Anklicken über den Fragetext positionieren) anzeigen lassen.

Technische Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu Antragsaufnahme mit der Anwendung rveServices - eAntrag/Expertenversion.

Was ist der Unterschied zwischen eLogin und Downloadportal?

In eLogin befindet sich die Benutzerverwaltung für rveServices - eAntrag/Expertenversion.

Im Downloadportal werden die Installationspakete für die Anwendung, die Handbücher, die Hilfevideos sowie das Browserzertifikat für den Zugang zur Benutzerverwaltung (eLogin) zur Verfügung gestellt.

Installation unter Windows 10

Bei der Installation von rveServices - eAntrag/Expertenversion empfehlen wir, ein Installationsverzeichnis außerhalb des Pfades "C:\Programme" zu wählen.

Dadurch ist sichergestellt, dass das in den Betriebssystemen enthaltene Virtualisierungskonzept ("VirtualStore") den Betrieb der Anwendung nicht stört.

Lauffähigkeit unter Windows 64-Bit-Systemen, Linux und macOS

rveServices - eAntrag/Expertenversion ist auch unter 64-Bit-Systemen von Windows sowie unter macOS 10.8 oder höher lauffähig.

Für alle auf Linux basierenden Betriebssysteme (32/64-Bit), die die Komponentenbibliothek GTK+ implementieren, stehen ebenfalls Versionen zur Verfügung.

Wie kann ich einen weiteren Administrator anlegen?

Weitere Administratoren sind immer bei der für Sie zuständigen Hotline zu registrieren.

Hierfür verwenden Sie bitte das entsprechende Registrierungsformular.

Wie finde ich das Downloadportal?

Der individuelle Link zum Downloadportal einschließlich des erforderlichen Passwortes wurde Ihnen durch den zuständigen Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellt.

Falls dieser Link nicht mehr vorhanden, gesperrt oder ungültig sein sollte, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige rveServices - eAntrag/Expertenversion Hotline. Eine Übersicht der bundesweiten Hotlinenummern für rveServices - eAntrag/Expertenversion stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Hotlinenummern

Warum funktioniert mein Autoupdate nicht?

Die Autoupdatefunktionalität muss im Konfigurationsassistenten aktiviert worden sein, damit die Anwendung Sie über neue Updates informieren kann.

Sofern die Installation eines Autoupdates bei Ihnen nicht erfolgreich durchgeführt wird, prüfen Sie bitte die Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis.

Falls Sie die Anwendung unter Windows 7, Windows 8.x oder Windows 10 im Verzeichnis "C:\Programme" installiert haben, besteht die Möglichkeit, dass das Update aufgrund des Virtualisierungskonzeptes von Microsoft Windows ("VirtualStore") fehlschlägt.

Kann ich das Autoupdate nachträglich aktivieren?

Um die Autoupdatefunktonalität nachträglich zu aktivieren, ist eine Neukonfiguration der Anwendung erforderlich.

Über den Menüeintrag "Hilfe" > "Neukonfiguration der Anwendung" können Sie den Konfigurationsassistenten starten.

Warum kann ich mich in der Anwendung nicht anmelden?

Bisher wurden folgende Konstellationen festgestellt, die überprüft werden sollten:

  • Der in rveServices - eAntrag/Expertenversion konfigurierte Gemeindeschlüssel (GMSC) stimmt nicht mit dem GMSC in der Benutzerverwaltung (eLogin) überein.
  • Fehlerhafte Eingabe des Proxyservers einschließlich des falschen Ports im Konfigurationsassistenten.
  • Sofern die Kommunikation über Proxyserver erfolgt, sind bestimmte URL’s freizuschalten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Netzwerkadministrator.
  • Die Firewall ist nicht für die Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung freigeschaltet.
  • Der Nutzer ist in der Benutzerverwaltung (eLogin) deaktiviert bzw. gesperrt.
  • Für den Nutzer wurde in der Benutzerverwaltung (eLogin) ein neues Passwort nach der Deaktivierung generiert, jedoch wurde versehentlich der Nutzer noch nicht aktiviert.
  • Das Passwort und / oder die Kennung wurde falsch eingegeben.

Wofür wird das Browserzertifikat benötigt?

Das Browserzertifikat wird ausschließlich für den Zugang des Administrators zur Benutzerverwaltung (eLogin) benötigt.

Eine Installation des Browserzertifikates für die Anwender ist nicht erforderlich.

Wo finde ich das Browserzertifikat und wie lautet das Passwort?

Das Browserzertifikat wird im Downloadportal zur Verfügung gestellt.

Das erforderliche Passwort erhalten Sie von Ihrer zuständigen rveServices - eAntrag/Expertenversion Hotline.

Eine Übersicht der bundesweiten Hotlinenummern für rveServices - eAntrag/Expertenversion stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Hotlinenummern

Wie kann ein Nutzer in der Benutzerverwaltung (wieder) freigeschaltet werden?

Eine ausführliche Beschreibung kann dem Installationshandbuch, das im Downloadportal zur Verfügung steht, entnommen werden.

Wie kann ich die Schriftgröße in der Anwendung ändern?

Die Schriftgröße kann über den Menüpunkt "Bearbeiten" > "Schriftart im Editor verkleinern (STRG+-)" beziehungsweise "Bearbeiten" > "Schriftart im Editor vergrößern (STRG++)" geändert werden.

Alternativ kann unter  "Bearbeiten" > "Benutzervorgaben" > "Anzeige / Druck" im Abschnitt "Schriftgröße im Editor" die direkte Schriftgröße eingestellt werden. Standardschriftgröße des Editors ist die Schriftgröße 11.

Kann ich die Schriftgröße des Ausdrucks ändern?

Im Ausdruck kann die Schriftgröße nicht verändert werden, da die Ausdrucke auch für die antragsbearbeitenden Stellen vorgesehen sind. Deshalb soll hier immer eine einheitliche Druckausgabe erfolgen.

Hotline
Sie haben Probleme mit der Anwendung rveServices - eAntrag/Expertenversion? Wenden Sie sich an unsere Hotline!
Wir stellen Ihnen hier eine Übersicht der bundesweiten Hotlinenummern für rveServices - eAntrag/Expertenversion zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die für Sie regional zuständige Hotline, um eine möglichst schnelle Problemlösung zu gewährleisten.

Hotlinenummern

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