Deutsche Rentenversicherung

Reha bei Post-COVID-Syndrom

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann zu schweren gesundheitlichen Langzeitfolgen führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht hier von Post-COVID-19-Zustand, umfasst ist davon auch das sogenannte Post-COVID-Syndrom. Ist dadurch die Erwerbsfähigkeit gefährdet, haben Rentenversicherte Anspruch auf Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Diese kann dabei helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurück zu finden.



Eine junge Frau wird von einem Trainer beim Training betreut

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Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir einen Befundbericht. Hierfür steht das Formular S0051 zur Verfügung. Lassen Sie dieses von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Arzt ausfüllen und laden Sie es anschließend im Rahmen der Antragstellung gleich mit hoch.

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Wann kommt eine Reha bei Post-COVID-Syndrom infrage?

  • Funktionsstörungen gezielt therapieren
    Funktionseinschränkungen, die infolge der Infektion entstehen, können bei einer medizinischen Rehabilitation gezielt therapiert werden.
  • Verschiedene Therapiemöglichkeiten
    Je nach auftretenden Symptomen können unterschiedliche Therapien helfen - von der Atemtherapie über die Bewegungstherapie bis hin zur Trauma-Therapie.
  • Ärztlicher Befundbericht zum Reha-Antrag
    Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Deutschen Rentenversicherung für die Reha keine ärztliche Verordnung erforderlich.

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Eine Frau trainiert an einem Crosstrainer. Quelle:DRV | PeTe FotoDesign

Hinweise zur Kliniksuche bei Post-COVID-Syndrom

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom können Betroffenen helfen, ihren allgemeinen Zustand und ihre Lebensqualität zu verbessern. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei komplexeren Fällen eine indikationsspezifische Rehabilitation nicht ausreichend ist, sondern eine interdisziplinäre Versorgung und Therapie erfordert. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die sich tagtäglich in der Versorgung von Betroffenen engagieren, Anforderungen für eine interdisziplinäre Behandlungsstrategie ausgearbeitet (Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom). Insbesondere bei Fatigue ist es wichtig, dass die Belastung innerhalb der Grenzen der Betroffenen erfolgt. Diese individuelle Belastungssteuerung wird unter dem Begriff „Pacing“ zusammengefasst. Versicherte mit einem Post-COVID-Syndrom, die eine entsprechend komplexe medizinische Rehabilitation benötigen, werden in Rehabilitationseinrichtungen zugewiesen, die die Anforderungen an eine interdisziplinäre Behandlung erfüllen.

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Häufige Fragen und Antworten

An dieser Stelle haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema "COVID-19 und Post-COVID-Syndrom" zusammengefasst.

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