Deutsche Rentenversicherung

Altersrenten

Regelaltersrente

Diese Altersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllen. Für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, gilt als Regelaltersgrenze das vollendete 65. Lebensjahr.

Für Versicherte, die ab 1947 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 schrittweise angehoben. Die Altersgrenze beträgt 65 Jahre und einen Monat, wenn jemand 1947 geboren ist. Bei 1948 geborenen Versicherten beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre und zwei Monate. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren liegen.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Altersrente können Sie – mit Abschlägen – bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren zurückgelegt haben. Dabei zählen unter anderem Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beiträge, Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten sowie Kinderberücksichtigungszeiten mit (rentenrechtliche Zeiten).

Die Altersgrenze für den Bezug dieser Altersrente ohne Abschläge wird seit 2012 schrittweise erhöht. Die Abschläge bei vorzeitigem Bezug von maximal 7,2 Prozent steigen um 0,3 Prozent für jeden Monat der Anhebung. Davon betroffen sind Versicherte, die im Jahr 1949 geboren sind. Für die im Januar 1949 Geborenen wird die Altersgrenze um einen Monat, für die im Februar 1949 Geborenen um zwei Monate und für die im März bis Dezember 1949 Geborenen um drei Monate angehoben. Mit dieser schnelleren Anhebung bei vorgezogenen Altersrenten wird die für die Jahrgänge 1947 und 1948 unterlassene Anhebung seit 2012 für diese Rentenart nachgeholt und ein Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersgrenze erreicht. Für Versicherte, die ab März 1949 geboren sind, erfolgt die Anhebung dann parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze. Für Versicherte, die 1964 und später geboren sind, gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Seit 2012 gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Sie seit dem 1. Juli 2014 unter erleichterten Bedingungen beziehen können. Haben Sie mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen, beispielsweise für eine versicherte Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, Pflege, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder mit Kinderberücksichtigungszeiten, können Sie bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Ab dem Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie bei 65 Jahren.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht - auch nicht mit Abschlägen - vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Rente können Sie - mit Abschlägen - nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten. Als Wartezeit sind hier ebenfalls 35 Jahre notwendig, die Sie mit allen rentenrechtlichen Zeiten erfüllen können. Weiterhin müssen Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen. Seit 2012 wird die Altersgrenze sowohl für den vorzeitigen als auch für den abschlagsfreien Bezug der Rente angehoben. Betroffen ist der Geburtsjahrgang 1952. Auch hier erfolgt die Anhebung zunächst beschleunigt. Die Altersgrenze wurde daher von Januar bis Juni 2012 um insgesamt 6 Monate angehoben. Für Versicherte, die ab Juni 1952 geboren sind, erfolgt die Anhebung dann parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung. Für Versicherte, die 1964 und später geboren sind, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann drei Jahre früher - mit Abschlag - in Anspruch genommen werden.

Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 25 Jahren zurückgelegt haben.

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